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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Pressemitteilung 05 vom 20.01.2020

Pflegerelster

Diebstahl an Pflegeheimbewohnerinnen bringt hier Bewährungsstrafe

Am 13.12.2019 verurteilte die zuständige Strafrichterin am Amtsgericht München einen 25jährigen verheirateten Altenpfleger wegen zweier Diebstähle zu einer Freiheitstrafe von elf Monaten mit Bewährung, ordnete die Einziehung des Wertersatzes in Höhe von 11.570 Euro an und legte ihm als Bewährungsauflage die Ableistung von 100 Stunden unbezahlter gemeinnütziger Arbeit auf.

Am Vormittag des 13.10.2018 entwendete der Angeklagte aus dem Zimmer einer 97jährigen Pflegeheimbewohnerin im Raum Fürstenfeldbruck aus dem verschlossenen Wertfach ihres Kleiderschranks drei Goldketten, drei Goldringe, einen goldenen Delphin-Anhänger sowie eine Kette mit einem auffälligen Medaillon im Gesamtwert von mindestens 1.500 Euro. Das Fach öffnete er mit dem Schlüssel vom Schlüsselbund der Geschädigten, den diese offen auf ihrem Rollator bei sich trug. Am 23.11.2018 entwendete er einer 91jährigen Bewohnerin in einem anderen ebenfalls im Raum Fürstenfeldbruck gelegenen Seniorenheim einen Kettenanhänger mit einem Froschkönigmotiv, sowie mehrere Diamant- und Rubinringe, Goldketten und mindestens drei goldene Armbänder im Gesamtwert von mindestens 10.000 Euro, sowie 300 Euro an Bargeld, wobei er die Schranktüren gewaltsam aufhebelte.

Der geringfügig vorbestrafte Angeklagte räumte lediglich die zweite Tat ein, wobei er nur den Kettenanhänger mit Froschkönig-Motiv und ein Armband entwendet habe. Letzteres habe er für etwa 728 Euro weiterverkaufen können. Die Polizei ermittelte den Angeklagten als eine Person, der über seine Zeitarbeitsfirma zu den Tatzeiten in den jeweiligen Heimen eingesetzt und gleichzeitig als Schmuckverkäufer registriert worden war. Aus dem bei der Durchsuchung seiner Wohnung weiter gefundenen Schmuck identifizierte die 97jährige und deren Tochter den Delphinanhänger und das auffällige Medaillon, die 91jährige den Froschanhänger als ihren Schmuck. Der Angeklagte gab an, dass sämtlich gefundener Schmuck seiner Ehefrau gehöre, die als Zeugin aber nur unwillig vage und widersprüchliche Angaben zur Herkunft der Einzelstücke machen konnte.

Die zuständige Richterin begründete ihr Urteil unter anderem wie folgt:
„Der (…) Sachverhalt steht zur Überzeugung des Gerichts fest, aufgrund der im Rahmen der Hauptverhandlung durchgeführten Beweisaufnahme, hier insbesondere aufgrund der Aussagen der Zeugen (…). Die Ehefrau des Angeklagten behauptete zwar im Rahmen ihrer Einvernahme, dass sämtlicher Schmuck ihr gehöre, dabei verlor sich die Zeugin jedoch hinsichtlich Art und Umfang des Schmucks, sowie dessen Herkunft in Allgemeinplätzen und Ausflüchten. Das Gericht ist insoweit der Überzeugung, dass die Ehefrau des Angeklagten zu seinen Gunsten vor Gericht falsch aussagte. (…) Im Rahmen dieser Inaugenscheinnahme des Schmuckes durch die Zeugin wurden bewusst die (…) Kette mit dem auffälligen Medaillon und der Froschkönig-Anhänger zurückgehalten. Auf Nachfrage, ob die Zeugin irgendwelche bestimmte Schmuckstücke ihres Schmuckes vermisse, konnte sie keine Angaben machen beziehungsweise verneinte sie dies. Erst nach Vorlage dieser beiden Schmuckstücke an die Zeugin gab diese wiederum an, dass es sich hierbei selbstverständlich um ihr gehörenden Schmuck handele.“

Urteil des Amtsgerichts München vom 13.12.2019, Aktenzeichen 843 Ds 259 Js 219745/18
Das Urteil ist nach Berufung der Staatsanwaltschaft noch nicht rechtskräftig.


Klaus-Peter Jüngst

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