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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Apostillen

WICHTIGER HINWEIS

Derzeit kann es bei der Beantragung und Erteilung von Apostillen mit Bezug auf Angelegenheiten in Nachlasssachen zu einer Bearbeitungszeit von bis zu zwei Monaten kommen. Es wird gebeten in Eilfällen, diese dementsprechend kurz zu begründen.

Zuständigkeit

Grundsatz

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit für die Erteilung von Apostillen richtet sich nach § 72 Zuständigkeitsverordnung (ZustV). 
 
Die Zuständigkeit für die Erteilung von Vorbeglaubigungen zum Zwecke der Legalisation richtet sich nach § 21 des Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfassungsgesetzen des Bundes (AGGVG).

Für welche Länder Apostillen laut dem Haager Apostille-Übereinkommen erteilt werden können, finden Sie hier: https://www.auswaertiges-amt.de/de/2570832-2570832

Für alle nicht aufgeführten Länder ist eine Vorbeglaubigung für die Legalisation durch die zuständigen Landgerichte notwendig.

Zuständigkeit des Amtsgerichts München

Die Präsidentin des Amtsgerichts München ist ausschließlich für die Erteilung von Apostillen auf Urkunden, welche von einem Urkundsbeamten des Amtsgerichts München ausgestellt wurden, zuständig (Beglaubigung bzw. Bestätigung der Echtheit der öffentlichen Urkunde zur Verwendung im Ausland, z. B. Scheidungsbeschlüsse, Erbscheine etc.).

Hinweis:
Für die Erteilung von Apostillen auf Urkunden, welche von einem Urkundsbeamten des Registergerichts beim Amtsgericht München ausgestellt wurden, ist der Leiter der Abteilung für Registersachen zuständig.


Hinweise

  • Die Urkunde ist immer als Ausfertigung bzw. Teilausfertigung oder in beglaubigter Abschrift zu übersenden/vorlegen. Kopien reichen nicht aus.
  • Bei Antragstellung ist immer das Land anzugeben, für welches die Urkunde benötigt wird.
  • Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwei bis drei Arbeitstage. In Einzelfällen kann die Bearbeitungszeit auch länger dauern (z. B. wenn nur eine Kopie der Urkunde übersandt/vorgelegt wurde oder die Urkunde unvollständig ist).
  • Eine Apostille kostet 25,00 Euro (Nr. 1310 JVKostG). Es sind daher beim persönlichen Vorsprechen auch die Öffnungszeiten der Geldannahmestelle der Pacellistraße zu beachten.
Weitere Informationen und Downloads
Das Justizgebäude in der Pacellistraße
Das Justizgebäude in der Pacellistraße
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