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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Registersachen

20220630 090849
Das Justizgebäude in der Infanteriestraße (Bildersteller AG München)
Das Justizgebäude in der Infanteriestraße (Bildersteller AG München)
Zuständigkeit

  • Handelsregister A (z.B. Einzelkaufleute -e.K.-, Personenhandelsgesellschaften -oHG, KG-)
  • Handelsregister B (GmbH, AG, SE, KGaA, VVaG)
  • Gesellschaftsregister (eingetragene Gesellschaften bürgerlichen Rechts -eGbR-)
  • Partnerschaftsregister (Partnerschaftsgesellschaften)
  • Genossenschaftsregister (Genossenschaften -eG-)
  • Vereinsregister (eingetragene Vereine -e.V.-)
  • unternehmensrechtliche Verfahren
    für die Amtsgerichtsbezirke
    - München
    - Dachau
    - Ebersberg
    - Erding
    - Freising
    - Fürstenfeldbruck
    - Garmisch-Partenkirchen
    - Miesbach
    - Starnberg
    - Weilheim in Oberbayern
    - Wolfratshausen

  • Güterechtsregister
    für den Amtsgerichtsbezirk
    - München

  • Rechtshilfe in den genannten Angelegenheiten
Hinweise

Elektronischer Rechtsverkehr

Zu dem Handels-, Partnerschafts-, Gesellschafts- und Genossenschaftsregister müssen Dokumente in elektronischer Form beim Registergericht eingereicht werden. Eine Übersendung in Papierform ist grundsätzlich unzulässig und darf vom Registergericht nicht anerkannt werden.

Bei Anmeldungen zum Vereinsregister ist der elektronische Rechtsverkehr derzeit nicht vorgeschrieben. Im Allgemeinen besteht aber nach § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG für Rechtsanwälte, Notare, Behörden, juristische Personen des Öffentlichen Rechts eine Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs. Sofern die Einreichung der Unterlagen durch diesen Personenkreis erfolgt, ist die Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs auch in Vereinsregistersachen verpflichtend.

Löschungsanträge zum Güterrechtsregister sind nach Art. 229 § 64 Abs. 3 S. 2 EGBGB in entsprechender Anwendung von § 1560 S. 2 BGB in öffentlicher beglaubigter Form (also notariell beglaubigt oder beurkundet) einzureichen.

Öffentliche Bekanntmachung

Die Eintragungen in das Handelsregister sowie Registerbekanntmachungen werden durch ihre erstmalige Abrufbarkeit über die beim gemeinsamen Registerportal der Länder als dem von der Landesjustizverwaltung gem.§§10, 9 HGB bestimmten elektronischen Informations- und Kommunikationssystem bekanntgegeben.

Einsicht in Register und Registerakten und Erteilung von Registerausdrucken

Online-Auskunft und Online-Abruf:
Die Eintragungen in den Registern (mit Ausnahme des Güterrechtsregisters) können über das Internet "rund um die Uhr" online abgerufen werden. Dies gilt auch für öffentlich zugängliche Registerdokumente, sofern sie bereits elektronisch vorliegen.

Über das gemeinsame Registerportal der Länder können Sie bundesweit Registerdaten abrufen. Das Registerportal hat unter anderen den Vorteil, dass über einen zentralen Zugang in den Registern aller teilnehmenden Bundesländer recherchiert werden kann.

Näheres über die Benutzung der Online-Registerauskunft erfahren Sie ebenfalls im gemeinsamen Registerportal der Länder. Eine Registrierung ist nicht mehr erforderlich.

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) zum 01.08.2022 ist der Abruf aller Registerinhalte aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente kostenfrei!

Nähere Informationen finden Sie unter www.handelsregister.de.



Persönliche Einsicht beim Registergericht:

Die Einsicht in die Register, die öffentlich zugänglichen Registerdokumente und Sonderbände der Registerakten kann kostenfrei in der zentralen Einsichtsstelle des Registergerichts Raum E 53 erfolgen. Registerausdrucke erhalten Sie kostenpflichtig ebenfalls in der Einsichtsstelle des Registergerichts.
Unter 'Kontakt' finden Sie die Zeiten wann dies möglich ist.
Für die Einsicht in die nicht öffentlich zugänglichen Registerdokumente muss berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Dokumente zu laufenden Anmeldungen sind nicht öffentlich.


Erteilung von Registerausdrucken, Dokumentenausdrucken und Kopien von Aktenbestandteilen:

Anträge auf -kostenpflichtige- Erteilung dieser Unterlagen richten Sie bitte unter Angabe des Geschäftszeichens bzw. der Firma und des Sitzes schriftlich oder per Fax an das Amtsgericht München/Registergericht. Anschrift und Fax-Nr. finden Sie unter 'Kontakt'.


Allgemeine Auskünfte:
Ein Anspruch auf allgemeine Auskunft durch schriftliche Beantwortung von Anfragen ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Aus diesem Grund werden allgemeine Anfragen ausschließlich durch kostenpflichtige Erteilung oben genannter Unterlagen beantwortet.


Wichtig:

Telefonische Auskunft aus dem Register oder den Registerakten ist gesetzlich nicht vorgesehen und kann nicht erteilt werden.
Telefonische Auskünfte zu laufenden Anmeldungen und Verfahren erhalten Sie über den zuständigen Sachbearbeiter, den Sie den Briefköpfen der Schreiben des Registergerichts entnehmen können.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Mitarbeiter auch vielfältige andere Aufgaben außerhalb des Dienstzimmers wahrnehmen müssen und deshalb nur zu bestimmten Zeiten, die Sie unter der jeweiligen Nebenstelle erfahren, telefonisch erreichbar sind.


Rechtsberatung und Vorprüfungen:

Das Amtsgericht -Registergericht- übernimmt keine Beratung oder Betreuung im Eintragungs- oder sonstigen Registerverfahren.
Wir nehmen grundsätzlich keine Vorprüfungen vor und dürfen keinerlei Rechtsberatung erteilen.
Beratungen obliegen den Mitgliedern der rechtsberatenden Berufe (Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater).
Anschrift / Adresse

Postanschrift:
Amtsgericht München
Registergericht
Infanteriestraße 5
80325 München

Adresse:

Amtsgericht München
Registergericht
Infanteriestraße 5
80797 München

Kontakt

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 15:00 Uhr (durchgehend)
Mittwoch geschlossen!

Um vorherige Terminvereinbarungen wird gebeten.

Einsichtsstelle (Zimmer E53) und für Apostillen und Legalisationen in Registersachen (Zimmer E52):

Montag, Dienstag und Freitag:
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:30 - 15:00 Uhr (durchgehend)
Mittwoch geschlossen!

Telefon: 089 / 5597-06
Telefax: 09621 / 96241-3116

E-Mail: poststelle.registergericht@ag-m.bayern.de

Bitte beachten Sie unbedingt, dass die E-Mail-Adresse keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen (wie z.B. Anmeldungen zum Handelsregister) eröffnet.

Barrierefreiheit:
Im Justizgebäude Infanteriestraße 5 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar.

Wie komme ich hin?

  • U-Bahn Linie U2 - Haltestelle Josephsplatz (weiter mit Bus Linie 154)
  • Tram Linie 20/21 - Haltestelle Lothstraße (von dort 7 Min. Fußweg)
  • Tram Linie 12 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)
  • Bus Linie 154 - Haltestelle Infanteriestraße (südlich) (von dort 2 Min. Fußweg)
  • Bus Linie 53 - Haltestelle Infanteriestraße (nördlich) (von dort 5 Min. Fußweg)

Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die 'BayernInfo' Reiseauskunft

Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Infanteriestraße 5 stehen ausreichend gebührenpflichtige Parkplätze zur Verfügung.

Eingang Justizgebäude Infanteriestraße 5
20220630 091046 - Kopie

HINWEIS:

Der Haupteingang des Gerichtsgebäudes in der Infanteriestraße 5 wird voraussichtlich bis Dezember 2023 umgebaut.

Informationen über den Behelfseingang entnehmen Sie bitte dem nachfolgendem Wegweiser:

Weitere Informationen und Downloads