Mietsachen
Zuständigkeit
Die Abteilung für Mietsachen ist sachlich zuständig für Streitigkeiten aus Mietverhältnissen über Wohnraum, aus Miet- und Pachtverhältnissen über sonstige Räume und andere unbewegliche Sachen, ferner für Streitigkeiten zwischen Vor- und Nachmietern über Ablösung oder Abstandszahlungen und für die Gewährung von Räumungsfristen. Für Streitigkeiten in Zusammenhang mit einem Wohnraummietverhältnis ist das Amtsgericht München unabhängig vom Streitwert ausschließlich zuständig. Für andere, insbesondere gewerbliche Mietverhältnisse ist das Amtsgericht München nur zuständig, wenn der Streitwert € 5.000,- nicht übersteigt. Anderenfalls ist das Landgericht München I sachlich zuständig.
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Informationen zur Energiekriese
Informationen für Mieterinnen und Mieter in der Energiekrise finden Sie unter folgendem Link:
Allgemeine Informationen
Informationen für Mietsachen
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Informationen des Bayerischen Justizministeriums
Unter dem Stichwort "Miete" finden Sie Informationen zu den Themen:
- Schönheitsreparaturen
- Mieterschutzverordnung
- Mietvertrag über Wohnraum kündigen
- Mietvertrag kündigen bei besonderen Mietverhältnissen
- Nachmieter suchen - Broschüre "Tipps für Mieter und Vermieter"
Besonderheiten bei Räumungssachen
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Informationen des Bayerischen Justizministeriums
Unter dem Stichwort "Miete" finden Sie Informationen zu den Themen: