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Amtsgericht München

Amtsgericht München - Gebäude Maxburgstraße

Unterbringungsverfahren

Beim Amtsgericht München sind 'Unterbringungsverfahren' wie folgend aufgeteilt:

Unterbringungsverfahren für Erwachsene nach dem Zivilrecht
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Das Gebäude in der Linprunstraße (Bildsteller AG München)
Das Gebäude in der Linprunstraße (Bildsteller AG München)

Postanschrift:
Amtsgericht München
Betreuungsgericht
Linprunstraße 22
80097 München

Adresse:
Amtsgericht München
Betreuungsgericht
Linprunstraße 22
80335 München

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08:30 - 11:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Individuelle Terminsvereinbarungen sind möglich.

Telefon: 089 / 5597-06
Telefax: 09621 / 96241-3117

Barrierefreiheit:
Im Justizgebäude Linprunstraße 22 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar.

Zuständigkeit

Sachliche Zuständigkeit:

  • die Genehmigung der freiheitsentziehenden Unterbringung eines Betreuten durch den Betreuer oder Bevollmächtigten in der geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses oder der beschützenden Abteilung eines Alten- bzw. Pflegeheimes
  • die Anordnung oder Genehmigung einer vorläufigen freiheitsentziehenden Unterbringung durch das Gericht, weil ein Betreuer noch nicht bestellt oder ein bestellter verhindert ist
  • die Anordnung bzw. Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen durch mechanische Vorrichtungen (z.B. Bettgitter) oder Medikamente. Detallierte Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt "Freiheitsentziehende Maßnahmen" in weitere Informationen.
  • Hinweis: Die Unterbringung ist grundsätzlich nur mit vorheriger Genehmigung des Betreuungsgerichts zulässig.Ohne vorherige Genehmigung darf der Betreuer/Bevollmächtigte die Unterbringung nur vornehmen, wenn mit einem Aufschub konkrete Gefahr für das Wohl des Betreuten verbunden wäre. Die Genehmigung des Gerichts ist dann unverzüglich nachzuholen.

Voraussetzungen für ein Unterbringungsverfahren:
  • psychische Krankheit, geistige oder seelische Behinderung
  • Unfähigkeit des Betroffenen zu freier Willensbestimmung
  • akute Suizidgefahr oder sonstige erhebliche Selbstgefährdung
  • und/oder Notwendigkeit einer Untersuchung des Gesundheitszustandes, einer Heilbehandlung oder eines ärztlichen Eingriffs, die ohne Unterbringung nicht durchgeführt werden können

Örtliche Zuständigkeit:
Das Betreuungsgericht ist zuständig, wenn die betroffene Person in München selbst oder im Landkreis München wohnt oder wenn für sie bereits eine Betreuung beim Betreuungsgericht München eingeleitet wurde, deren Aufgabenkreis die Unterbringung umfasst.
Das Betreuungsgericht kann ausnahmsweise auch dann zuständig sein, wenn die betroffene Person ihren dauernden Aufenthalt nicht in München hat, die Unterbringung aber während ihres Aufenthalts im Amtsgerichtsbezirk München notwendig wird.

Hinweise

Das Gericht prüft auf Anregung (z.B. eines Angehörigen) von Amts wegen, ob die Genehmigung für die Unterbringung zu erteilen ist. Sollte es zu diesem Zeitpunkt weder einen vom Gericht bestellten rechtlichen Betreuer mit dem Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ (oder „Entscheidung über freiheitsentziehende Maßnahmen“) und „Gesundheitsfürsorge“, noch eine Person geben, die der Betroffene zu Maßnahmen, die mit Freiheitsentziehung verbunden sind, ausdrücklich bevollmächtigt hat (meist im Rahmen einer sog. Vorsorgevollmacht), prüft das Gericht zusätzlich, ob ein rechtlicher Betreuer mit dem entsprechenden Aufgabenbereich zu bestellen ist.

Darüber hinaus holt der Richter ein fachärztliches Gutachten (bei vorläufiger Unterbringung ein ärztliches Zeugnis) ein und hört den Betroffenen persönlich an.

Ist die betroffene Person nicht in der Lage, sich im Unterbringungsverfahren selbst zu vertreten, bestellt das Gericht zusätzlich einen Verfahrenspfleger.


Wichtig:

Grundsätzlich entscheidet der Betreuer, dessen Aufgabenbereich die Unterbringung umfasst, oder der ausdrücklich dazu befugte Vorsorgebevollmächtigte über die Unterbringung. Die Vertretungsmacht ist jedoch durch das Erfordernis einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung eingeschränkt.

Die Anregungen sind grundsätzlich schriftlich, z.B. unter Verwendung des Formulars "Antrag auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung" oder "Antrag auf Genehmigung freiheitsentziehender Maßnahmen" einzureichen. Beide Anträge finden Sie in weitere Informationen.

Wie komme ich hin?

  • U-Bahn Linie U1 - Haltestelle Stiglmaierplatz (von dort 5 Min. Fußweg)
  • Tram Linie 20/21 - Haltestelle Sandstraße (von dort 6 Min. Fußweg)

Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die  'BayernInfo' Reiseauskunft

Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Linprunstraße 22 steht nur eine sehr begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung.

Eingang Justizgebäude Linprunstraße 22
20220630 085520

Weitere Informationen

Unterbringungsverfahren für Erwachsene nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz
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Das Gebäude in der Linprunstraße (Bildsteller AG München)
Das Gebäude in der Linprunstraße (Bildsteller AG München)

Postanschrift:
Amtsgericht München
Betreuungsgericht
Linprunstraße 22
80097 München

Adresse:
Amtsgericht München
Betreuungsgericht
Linprunstraße 22
80335 München

Allgemeine Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag:
08:30 - 11:30 Uhr
Freitag:
08:00 - 12:00 Uhr
Individuelle Terminsvereinbarungen sind möglich.

Telefon: 089 / 5597-06
Telefax: 09621 / 96241-3117

Barrierefreiheit:
Im Justizgebäude Linprunstraße 22 sind alle Etagen über Fahrstühle erreichbar.

Zuständigkeit

Antragsberechtigt für die öffentlich-rechtliche Unterbringung ist nur die Kreisverwaltungsbehörde.
Die Unterbringung wird dann vom Betreuungsgericht angeordnet.
Wenn ein für die öffentliche Sicherheit und Ordnung drohender Schaden sonst nicht mehr verhindert werden könnte, kann die Kreisverwaltungsbehörde, in unaufschiebbaren Fällen die Polizei, eine sofortige vorläufige Unterbringung selbst vornehmen.
Das Betreuungsgericht ist unverzüglich von dieser Maßnahme zu verständigen.

Voraussetzungen für ein Unterbringungsverfahren:

  • Unfreiwilligkeit
  • Der Betroffene ist psychisch krank oder infolge Geistesschwäche oder Sucht psychisch gestört und
  • gefährdet dadurch in erheblichem Maß die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, sein Leben oder in erheblichem Maß seine Gesundheit.
  • Die Gefährdung kann nicht durch weniger einschneidende Maßnahmen abgewendet werden.

Wie komme ich hin?

  • U-Bahn Linie U1 - Haltestelle Stiglmaierplatz (von dort 5 Min. Fußweg)
  • Tram Linie 20/21 - Haltestelle Sandstraße (von dort 6 Min. Fußweg)

Bitte benutzen Sie zur Fahrplanauskunft oder Routenplanung die  'BayernInfo' Reiseauskunft

Hinweis: Im Bereich des Justizgebäudes Linprunstraße 22 steht nur eine sehr begrenzte Anzahl von Parkplätzen zur Verfügung.

Eingang Justizgebäude Linprunstraße 22
20220630 085520

Unterbringungsverfahren für Minderjahrige nach dem Zivilrecht (zivilrechtliche Unterbringung)
Unterbringungsverfahren für Minderjährige nach dem Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (öffentlichrechtliche Unterbringung)

Verfahrensübersicht