Aktuelles
NEUE FAXNUMMERN BEIM AMTSGERICHT NEU-ULM AB 1.10.2022 !!!
Das Amtsgericht Neu-Ulm hat ab 1.10.2022 neue Faxnummern. Bitte verwenden Sie ab diesem Zeitpunkt nur noch die unten stehenden Nummern!
ALLGEMEINE FAXNUMMERN:
Fax Amtsgericht Neu-Ulm Gebäude Schützenstraße 17: +499621962413106
Fax Amtsgericht Neu-Ulm Gebäude Schützenstraße 60: +499621962413105
DIREKTE ABTEILUNGS-FAXE:
Verwaltung: +499621962410778
Zivilabteilung: +499621962410833
Familiengericht: +499621962410550
Strafabteilung: +499621962410834
Grundbuchamt: +499621962410856
Nachlassgericht: +499621962410781
Vollstreckung: +499621962410806
Zwangsversteigerung: +499621962410831
Betreuungsgericht: +499621962410752
Insolvenzgericht: +499621962410858
Die bisherigen Faxnummern können Sie bis 31.10.2022 weiterhin benutzen, danach werden diese abgeschalten!
Wechsel an der Spitze des Amtsgerichts Neu-Ulm

Am 01.07.2020 wird Alexander Kessler (53 Jahre) sein Amt als neuer Direktor des Amtsgerichts Neu-Ulm antreten. Er folgt damit auf Thomas Mayer, welcher bereits zum 01.05.2020 in den Ruhestand getreten ist.
Der neue Amtsgerichtsdirektor hat in Augsburg Jura studiert und ist dort auch im Juni 1995 als Staatsanwalt in den bayerischen Justizdienst eingetreten. Nach einer dreijährigen Tätigkeit als Ermittlungsrichter und Familienrichter am Amtsgericht Landsberg am Lech, kehrte Alexander Kessler im Mai 2003 als Staatsanwalt als Gruppenleiter zur Staatsanwaltschaft Augsburg zurück, wo er in der Folgezeit unter anderem für Korruptionsdelikte, politische Straftaten und Tötungsdelikte zuständig war. Im Juli 2008 wechselte Herr Kessler als ständiger Vertreter des Direktors erneut an das Amtsgericht Landsberg am Lech, wo er bis zu seinem Amtsantritt aktuell noch im Bereich des Strafrechts als Jugendrichter, sowie Vorsitzender des Schöffengerichts und des Jugendschöffengericht tätig ist.
Alexander Kessler ist verheiratet und Vater von vier, teilweise bereits erwachsenen, Kindern. Zusammen mit seiner Familie wohnt er im Landkreis Augsburg und wird den Weg zu seinem neuen Arbeitsplatz in der Schützenstraße mit dem Zug antreten.
Herr Kessler will möglichst schnell einen persönlichen Kontakt zu sämtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort herstellen und diese kennenlernen. Er freut sich bereits sehr auf die reizvolle berufliche Herausforderung, die mit der Leitung des Amtsgerichts Neu-Ulm verbunden ist.
Dort sind derzeit insgesamt ca. 100 Richter, Beamte und Angestellte beschäftigt. Um eine Verwechslung zu vermeiden, darf es als einziges Gericht in Bayern als „bayerisches Amtsgericht“ firmieren.
Spiel und Musik nein - Kneipe ja!
Im Streit unter Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Innenstadtbereich hat das AG Neu-Ulm entschieden, dass die übrigen Miteigentümer den Betrieb einer Gaststätte im Erdgeschoss des Anwesens nicht wegen hiervon ausgehender Lärm- und Geruchsimmissionen verhindern können. Ausschlaggebend sei die Formulierung der sog. Teilungserklärung, welche die Grundlage der Wohnungseigentümergemeinschaft darstellt. Im konkreten Fall war die Einheit des Beklagten im Erd- und Untergeschoss als „Laden + Lager“ bezeichnet. Diese Bezeichnung sei bei zutreffender Auslegung der Teilungserklärung exemplarisch, nicht dagegen abschließend zu verstehen. Folglich sei die gewerbliche Nutzung dieser Einheit für alle anderen Mitglieder der Eigentümergemeinschaft verbindlich gestattet. Die gewerbliche Nutzung schließe auch den Betrieb einer Speisegaststätte mit ein, ein gegenteiliger Wille sei der Teilungserklärung nicht zu entnehmen, so das Gericht. Die damit einhergehenden Beeinträchtigungen der Wohnqualität seien daher hinzunehmen.
Allerdings schließe im vom AG Neu-Ulm entschiedenen Fall die Teilungserklärung die Nutzung der Immobilie als Spielsalon und Diskothek ausdrücklich aus, weshalb in der als Gaststätte betriebenen Einheit des Beklagten weder Glückspielgeräte aufgestellt, noch Musik dargeboten werden dürfe. Die hiervon ausgehenden Störungen der „Abend- und Nachtruhe“ seien wegen der klaren Bestimmung der Teilungserklärung zu unterbinden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Schmerzensgeld für missglücktes Dauermake-Up
Wahre Schönheit liegt bekanntermaßen im Auge des Betrachters. Dennoch kann eine nicht vollständig gelungene Dauermake-Up Behandlung zu Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen führen.
Das AG Neu-Ulm hat einer Frau aus dem Landkreis Neu-Ulm ein Schmerzensgeld in Höhe von 1250 Euro zugesprochen, nachdem eine von der Beklagten in deren Schönheitssalon durchgeführte Dauerpigmentierung ihrer Augenbrauen zu einem „störenden“, weil asymmetrischen Ergebnis geführt hat. Die eine Augenbraue lag 3-5 Millimeter höher als die andere und außerhalb der natürlichen Augenbrauenführung. Der Einwand der beklagten Saloninhaberin, das Ergebnis habe dem Wunsch der Klägerin entsprochen und die Behandlung sei der Tätowierkunst gemäß ausgeführt worden, wurde nach Überzeugung der Richterin aufgrund der Schlussfolgerungen eines Sachverständigen widerlegt. Dieser habe festgestellt, dass die Linienführung der von der Beklagten gezeichneten Augenbrauen höhenverschieden und daher mangelhaft sei.
Da sich die Einwilligung der Klägerin aber nur auf nach den Regeln der Kunst durchgeführte Behandlungen beziehe, das Pigmentieren dauerhafter Augenbrauen aber mit Schmerzen verbunden ist, stelle das Stechen der Augenbrauen vorliegend eine fahrlässige Körperverletzung dar. Daher kann die Klägerin nach dem Urteil des AG Neu-Ulm neben den Kosten einer erforderlichen Nachbehandlung in Höhe von 145 Euro auch ein Schmerzensgeld in Höhe von 1250 Euro verlangen.
Da das Landgericht die Berufung der Beklagten zurückwies, ist das Urteil des AG Neu-Ulm rechtskräftig. (mitgeteilt von RiAG Nielsen)
Aus der Presse
Die Augsburger Allgemeine Zeitung berichtet:
Polizisten attackiert und angespuckt: Bewährungsstrafe für Neu-Ulm
Momentan werden Schöffen für die nächste Amtszeit
gesucht. Vor ihnen liegt eine spannende Aufgabe – die schwer sein kann. Das
erzählt einer, der es wissen muss.
Aus dem Leben eines Laienrichters - Augsburger
Allgemeine
https://azol.de/50749986
Sonstiges
Gepfändete Gegenstände werden jetzt auch online versteigert.
Mehr dazu auf der Seite über Gerichtsvollzieher.