Amtsgericht Neu-Ulm
Hinweis zu betrügerischen Kostenrechnungen:
Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu
betrügerischen Kostenrechnungen im Namen der Justiz kommt. Dies ist vor allem
bei Handelsregistersachen der Fall.
Überprüfen Sie bitte stets den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich
des Zahlungsempfängers: Im Freistaat Bayern müssen Zahlungen in Justizsachen
grundsätzlich an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen.
Im Zweifelsfall sollte mit der zuständigen Abteilung des Amtsgerichts oder der
Landesjustizkasse Kontakt aufgenommen werden.
Zur Kontrolle der Bankverbindung wird auf die Seite der Landesjustizkasse
Bamberg verwiesen:
Internetseite der Landesjustizkasse Bamberg mit den Kontoverbindungen (unten auf der Seite)
NEUE FAXNUMMERN AB DEM 1.10.2022 !!!!!
Hinweise für Bürgerinnen und Bürger zur Corona-Pandemie
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Amtsgericht Neu-Ulm trägt
dazu bei, der Ausweitung von Corona-Infektionen entgegenzuwirken.
Daher gilt es weiterhin unmittelbare Kontakte zu reduzieren und Ansammlungen
von Menschen nach Möglichkeit zu vermeiden.
Zum Schutz Ihrer Gesundheit und der unseres Personals bitten wir Sie, von nicht zwingend erforderlichen Besuchen unseres Hauses abzusehen.
Dies gilt insbesondere, wenn Sie Erkältungssymptome (z.B. Husten, Fieber oder Atemnot) haben, Kontakt zu einer nachweislich mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder in einer Risikoregion waren (siehe Homepage des Robert-Koch-Instituts
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Bitte nehmen Sie grundsätzlich zunächst
telefonisch oder per E-Mail-Kontakt mit uns auf.
Sofern Ihr Anliegen nicht bereits auf diesem Wege erledigt werden kann, wird
Ihnen ein Termin angeboten.
Die Telefonnummern für die jeweiligen Gerichtsabteilungen finden Sie unter
Nach Anklicken des entsprechenden Schlagwortes wird Ihnen die Telefonnummer der jeweils zuständigen Gerichtsabteilung angezeigt.
Anfragen per E-Mail richten Sie bitte an: poststelle@ag-nu.bayern.de
Wir werden uns bemühen diese Anfragen zeitnah zu beantworten.
Beratungshilfeanträge und Anträge auf Abschriften aus dem Grundbuch können Sie auch schriftlich einreichen.
Die entsprechenden Formulare und viele weitere Vordrucke finden Sie unter: https://www.justiz.bayern.de/service/formulare/
Sie erhalten das Formular für Beratungshilfeanträge und für Grundbuchabschriften auch in Papierform an der Einlasskontrolle des Amtsgerichts Neu-Ulm.
Weitere Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz (Corona-Pandemie) finden Sie hier: https://www.justiz.bayern.de/service/corona
Die allgemeinen Hygieneregeln sind einzuhalten.
Das freiwillige Tragen eine medizinische Maske oder FFP2-Maske in den Räumlichkeiten des Amtsgerichts Neu-Ulm ist zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie ausdrücklich erwünscht.
Die aktuellen Informationen zu diesem Thema für den Landkreis Neu-Ulm finden Sie unter https://corona.landkreis-nu.de .
Es finden Sicherheits- und Eingangskontrollen statt, welche eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen.
Bitte reisen Sie deshalb frühzeitig zum Termin an.
Zutritt in die Gerichtsgebäude wird jedoch frühestens 15 Minuten vor Beginn des Gerichtstermins gewährt.
Bitte halten Sie auch im Wartebereich vor den Eingängen zu Ihrer eigenen Sicherheit den Mindestabstand ein.
In den Gerichtsgebäuden wird derzeit verstärkt gelüftet, so dass es witterungsbedingt auch zu Temperaturschwankungen in den Dienstzimmern und Sitzungssälen kommen kann.
Das Amtsgericht Neu-Ulm bedankt sich für Ihre Unterstützung.