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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Die Beratungshilfe ist eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt für außergerichtliche Verfahren selbst nicht aufbringen kann und dem keine andere zumutbare Möglichkeit zur Verfügung steht.

Neuer Online-Service für Beratungshilfe

Auf der Website „Justiz-Services“ können Sie den Antrag auf Beratungshilfe einfach erklärt und Schritt für Schritt online ausfüllen. Anschließend können Sie das fertige Formular auf Ihren Computer herunterladen und zusammen mit allen Dokumenten beim Amtsgericht einreichen.

Mit einem „Vorab Checkˮ können Sie vor der Antragstellung schnell herausfinden, ob Ihnen Beratungshilfe zusteht. 

Weitere Informationen zur Beantragung von Beratungshilfe finden Sie hier

Häufig gestellte Fragen

Was ist Beratungshilfe?

Beratungshilfe bedeutet, dass man sich in rechtlichen Dingen fachkundigen Rat holen kann, umfasst aber auch die anwaltliche Vertretung gegenüber Behörden oder der Gegenpartei, falls dies erforderlich sein sollte und die eigenen finanziellen Mittel hierzu nicht ausreichen.

Die Beratung kann nur durch Rechtsanwälte bzw. Personen erfolgen, denen die Erlaubnis zur Rechtsberatung erteilt wurde. Das Gericht führt keine Rechtsberatung durch.

Sie kann grundsätzlich in allen Rechtsgebieten (z.B. Zivil-, Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, oder Strafrecht) gewährt werden.

Wann erhalte ich Beratungshilfe?

Beratungshilfe kann nur gewährt werden, wenn nach den Voraussetzungen der Zivilprozessordnung die Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung gewährt werden könnte.  Des Weiteren muss das Vermögen unterhalb eines gewissen - individuell zu berechnenden - Freibetrages liegen.

Weiter kann sie nur gewährt werden, wenn die Beratung nicht mutwillig erscheint und keine kostengünstigere Alternative mehr möglich ist. Bitte beachten Sie folgende Fragen:

  • Würden Sie einen Anwalt einschalten, wenn Sie die Kosten hierfür selbst tragen würden?
  • Haben Sie ausreichend versucht die Angelegenheit selbst zu erledigen?
  • Handelt es sich tatsächlich um eine Rechtsfrage oder ein Rechtsproblem?
Wie erhalte ich Beratungshilfe?

Beratungshilfe wird nur auf Antrag gewährt. Es herrscht Formblattzwang.

Es gibt zwei Möglichkeiten den Antrag zu stellen:

1) bevor man bei einem Rechtsanwalt war oder

2) danach innerhalb von 4 Wochen

Zuständig ist das Amtsgericht am Wohnort des/der Antragsstellers/in. Dies kann schriftlich oder persönlich - mit ggfs. Wartezeiten - erfolgen. Zuständig für die Ausstellung ist der/die Rechtspfleger/in.


Hinweis:

Das Formblatt und die Hinweisblätter finden Sie weiter unten unter “Antragsformular“. Soweit Ihrem Beratungshilfeantrag stattgegeben wird, erhalten Sie einen Berechtigungsschein, den Sie dem Rechtsanwalt vorlegen.

Der Rechtsanwalt kann von Ihnen pro Angelegenheit noch einen Eigenanteil in Höhe von 15,00 EUR fordern.

Wo und wann kann der Antrag gestellt werden?

Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf.
Residenzplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf.

Parteiverkehr
Montag - Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr


Zuständige Rechtspfleger:

Buchstaben A – L

Telefon: +49 (0) 9181 409-210  


Buchstaben M – Z

Telefon: +49 (0) 9181 409-149                                                                                                                                  

Keine Antragstellung per Telefon oder E-Mail möglich!

Außerhalb der Öffnungszeiten nur Annahme von fristgebundenen Angelegenheiten.

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