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Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Betreuungsverfahren

Das Betreuungsgericht ist in erster Linie für die Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen zuständig.
Ferner ordnet es Unterbringungen an, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind. Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht in dessen Bezirk der/die Betroffene den gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Die Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung kommt in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Der/Die Betroffene ist volljährig
  • Der/Die Betroffene leidet an einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung
  • Der/Die Betroffene ist nicht (mehr) in der Lage, seine/ihre Angelegenheiten selbst zu regeln
  • Für den/die Betroffene/n existieren keine anderen Hilfsmöglichkeiten oder ausreichende Vollmachten

Beratung, Unterstützung sowie weitere Informationen erhalten Sie bei

der Betreuungsstelle des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf., Nürnberger Straße 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf., Telefon: 09181 / 470-0


Erreichbarkeit:
Amtsgericht Neumarkt i.d.OPf.
Betreuungsgericht, Zimmer 111
Residenzplatz 1
92318 Neumarkt i.d.OPf. (Hausanschrift)

Telefon: 09181 / 409-113
Telefax: 09181 / 409-187

E-Mail: poststelle@ag-nm.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Bitte beachten Sie:
Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht.


Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
oder nach Vereinbarung


Bitte beachten Sie:
Eine vorherige fernmündliche Terminabsprache mit der Betreuungsabteilung ist dringend zu empfehlen, wenn Sie längere Wartezeiten oder eine erneute Vorsprache an einem anderen Tag vermeiden wollen.

Verfahrensübersicht