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Amtsgericht Nördlingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt Nördlingen ist zuständig für alle im Landkreis Donau-Ries gelegenen Grundstücke. Im Grundbuch werden alle rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) dargestellt und offengelegt. Das Grundbuchamt prüft Eintragungsanträge und nimmt die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch vor.

Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks (Lage des Grundstücks, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstücks etc.) ist ausschließlich Aufgabe des zuständigen Vermessungsamtes. Lagepläne eines Grundstücks erhalten Sie deshalb nur von diesem.

Grundbucheinsicht / Grundbuchabschriften

Hinweis für die Antragstellung im Internet:
Vermehrt werden auf diversen Internetseiten kostenpflichtige Dienste angeboten, um Eigentümern Grundbuchausdrucke zu verschaffen. Dabei handelt es sich um private Dienstleister, mit denen die Grundbuchämter nichts zu tun haben.
Das Bearbeitungsentgeld ist oft deutlich höher, als die tatsächlich anfallenden Gebühren.
Die von der Landesjustizkasse Bamberg erhobenen Gerichtsgebühren sind unabhängig von den zusätzlich anfallenden Kosten der Drittanbieter zu begleichen.
Sie können Ihren Grundbuchausdruck unter Darlegung des berechtigten Interesses jederzeit direkt beim Grundbuchamt anfordern.


Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Eigentümer und Berechtigte eines eingetragenen Rechts an einem Grundstück sind stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen (z.B. Kaufinteressenten durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers, Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels). Besteht ein Einsichtsrecht, werden auf Antrag Grundbuchausdrucke erteilt.

Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.

Die Kosten für Ausdrucke richten sich nach der offiziellen Gebührenordnung (GNotKG) und betragen:

  • 10,00 € für einen einfachen Grundbuchausdruck
  • 20,00 € für einen amtlichen Grundbuchausdruck.
Diese Kosten werden nach Erteilung des Grundbuchausdrucks von der Landesjustizkasse in Bamberg eingefordert.
Eine Vorabzahlung ist nicht erforderlich.

Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die eine Grundbuchblattabschrift benötigt wird, ob der Ausdruck einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.

Zur Anforderung eines Grundbuchauszugs im Grundbuchbezirk des Amtsgerichts Nördlingen (Landkreis Donau-Ries) steht Ihnen folgendes Formular zur Verfügung: 
Antrag Grundbuchausdruck

Dieses kann direkt am PC oder nach Ausdruck händisch ausgefüllt werden und zusammen mit einer Kopie des Bundespersonalausweises per Post an das Amtsgericht Nördlingen (Tändelmarkt 5, 86720 Nördlingen) übersandt werden.

Die Grundbucheinsicht und die Bestellung von Grundbuchausdrucken kann nicht telefonisch oder per E-Mail erfolgen, sondern nur persönlich, per Post, per Fax oder im Online-Verfahren. Die persönliche Bestellung eines Grundbuchausdruckes kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfolgen. Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren besteht nur für einen beschränkten Benutzerkreis (z.B. Behörden, Notare, Banken).

Für die Bestellung eines Grundbuchausdruck im Online-Verfahren klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link: Bestellung Grundbuchausdruck im Online-Verfahren

Einsicht in das Grundbuch und Grundbuchausdrucke erhalten Sie bei der

Einlaufstelle des Grundbuchamts
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen
Zimmer Nr. 20 im Erdgeschoss
Telefon: 09081 / 2109-408
Telefax: 09621 / 96241-4160 

Verfahrensübersicht