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Amtsgericht Nördlingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Insolvenzverfahren

Die Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts erreichen Sie unter
Telefon: 09081 / 2109-205 und -207
Telefax: 09081 / 2109-220

Informationen zu den Sprechzeiten des Amtsgerichts Nördlingen finden Sie auf der Kontaktseite.

Zuständigkeit

Das Insolvenzgericht ist zuständig für

  • Verbraucherinsolvenzverfahren
  • Regelinsolvenzverfahren
  • Nachlassinsolvenzverfahren

Örtliche Zuständigkeit
Das Insolvenzgericht des Amtsgerichts Nördlingen ist zuständig für die Bezirke des
  • Amtsgerichts Nördlingen und des
  • Amtsgerichts Dillingen/Donau

Eröffnung eines Verfahrens

Ein Insolvenzverfahren wird nur auf Antrag eines Gläubigers, des Schuldners bzw. seines gesetzlichen Vertreters oder des Erben eröffnet.

Eröffnungsgründe sind

  • Zahlungsunfähigkeit
  • Überschuldung (nur bei juristischen Personen)
  • drohende Zahlungsunfähigkeit
Die Verfahrenskosten müssen gedeckt bzw. gestundet sein.


Antragstellung

Ein Antrag auf Eröffnung des Regel- und Nachlassinsolvenzverfahrens kann direkt beim Amtsgericht gestellt werden.

Einem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens muss ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch des Schuldners mit seinen Gläubigern vorausgehen. Das Scheitern dieses Versuches muss von einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle, einem Rechtsanwalt oder Steuerberater bescheinigt werden (Insolvenzberatungsstellen siehe unten).


Restschuldbefreiung

Natürliche Personen können im Rahmen des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erlangen.

Informationen hierzu enthält die Broschüre „Der Weg zur Verbraucherentschuldung“ (siehe unten).

Öffentliche Bekanntmachungen

Die öffentlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts erhalten Sie auf der Internetseite des Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen: https://www.insolvenzbekanntmachungen.de/

Insolvenzberatungsstellen

Eine Liste der anerkannten Stellen finden Sie unter:
Schuldnerberatungsstellen

Weitere Informationen und nützliche Hinweise

Verfahrensübersicht