Menü

Amtsgericht Nördlingen

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Grundbuchamt

Das Grundbuchamt Nördlingen ist zuständig für alle im Landkreis Donau-Ries gelegenen Grundstücke. Im Grundbuch werden alle rechtlichen Verhältnisse (insbesondere Eigentum und Belastungen) dargestellt und offengelegt. Das Grundbuchamt prüft Eintragungsanträge und nimmt die erforderlichen Eintragungen im Grundbuch vor.

Die Darstellung der tatsächlichen Verhältnisse eines Grundstücks (Lage des Grundstücks, Grenzverlauf, Bezeichnung des Grundstücks etc.) ist ausschließlich Aufgabe des zuständigen Vermessungsamtes. Lagepläne eines Grundstücks erhalten Sie deshalb nur von diesem.

Grundbucheinsicht/Grundbuchabschriften

Einsicht in das Grundbuch und die Grundakten erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Eigentümer und Berechtigter eines eingetragenen Rechts an einem Grundstück sind stets einsichtsberechtigt. Andere Personen haben ihr berechtigtes Interesse darzulegen (z.B. Kaufinteressenten durch Vorlage einer Vollmacht des Eigentümers, Gläubiger durch Vorlage eines Vollstreckungstitels). Besteht ein Einsichtsrecht, werden auf Antrag Grundbuchausdrucke erteilt.

Die Einsicht in das Grundbuch ist gebührenfrei.

Die Kosten für Ausdrucke betragen:

  • 10,00 € für einen einfachen Grundbuchausdruck
  • 20,00 € für einen amtlichen Grundbuchausdruck.

Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die eine Grundbuchblattabschrift benötigt wird, ob der Ausdruck einfach (unbeglaubigt) oder amtlich (beglaubigt) sein soll.

Die Grundbucheinsicht und die Bestellung von Grundbuchausdrucken kann nicht telefonisch oder per E-Mail erfolgen, sondern nur persönlich, per Post oder per Fax. Die persönliche Bestellung eines Grundbuchausdruckes kann nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses erfolgen. Online-Einsicht über ein automatisches Abrufverfahren besteht nur für einen beschränkten Benutzerkreis (z.B. Behörden, Notare, Banken).

Einsicht in das Grundbuch und Grundbuchausdrucke erhalten Sie bei der

Einlaufstelle des Grundbuchamts
Tändelmarkt 5
86720 Nördlingen
Zimmer Nr. 20 im Erdgeschoss
Telefon: 09081 / 2109-408
Telefax: 09081 / 2109-420

Verfahrensübersicht