Gerichtsbezirk
Das Amtsgericht Nürnberg liegt im Oberlandesgerichtsbezirk Nürnberg:
Allgemeine örtliche Zuständigkeit
Der Amtsgerichtsbezirk Nürnberg umfasst das Gebiet der kreisfreien Stadt Nürnberg.
Erweiterte örtliche Zuständigkeiten
Das Amtsgericht Nürnberg ist ferner zuständig für Registersachen sowie für Insolvenz- und Immobiliarvollstreckungssachen der Amtsgerichtsbezirke Neumarkt, Schwabach und Hersbruck.
Das Amtsgericht Nürnberg ist zuständig für den Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth in Landwirtschaftssachen, Personenstandssachen und Urheberrechtsstreitigkeiten.
Des weiteren ist das Amtsgericht Nürnberg zuständig für den Bezirk des Oberlandesgerichts Nürnberg in Verfahren nach dem Adoptionswirkungsgesetz, nach dem Transsexuellengesetz und ggf. in den in §§ 12, 13 des Gesetzes zum internationalen Familienrecht (IntFamRVG) genannten Verfahren.
Außerdem besteht eine erweiterte Zuständigkeit für Binnenschifffahrtssachen der Landgerichtsbezirke Ansbach, Ingolstadt und Nürnberg-Fürth sowie der Amtsgerichtsbezirke Dillingen a. d. Donau, Günzburg, Neu-Ulm und Nördlingen.