Herzlich Willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Rosenheim
Behördenleitung
Direktorin des Amtsgerichts Christine Schäfer
Telefon: +49 8031 8074-0
Telefax: +49 9621 96241-0758
E-Mail: poststelle@ag-ro.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Auf einen Blick
neue Zuständigkeit in Hinterlegungssachen ab 01.10.2026
Ab dem 01.10.2026 ist für neueingehende Verfahren das Amtsgericht Landshut zuständig, § 53 Abs. 1 Ziff. 3 GZVJu.
Laufende Verfahren (Antragseingang vor dem 01.10.2026) verbleiben beim Amtsgericht Rosenheim.
Elektronische Übermittlung von Dokumenten
Sie können mit den bayerischen Gerichten auch als Privatperson elektronisch kommunizieren.
Die BayernID bietet, im Gegensatz zu einer einfachen E-Mail, die Möglichkeit, gesetzeskonform Anträge rein elektronisch zu stellen. Sie sparen Kuvert, Briefmarke und den Weg zum Briefkasten.
Die BayernID bietet:
- einen sicheren Login
- ein kostenfreies Postfach
- die Mitteilung über neue Nachrichten an Ihre E-Mail-Adresse
- eine elektronische Eingangsbestätigung für Ihre übermittelten Dokumente
Registrierung und Login: https://id.bayernportal.de/de
Nähere Informationen zur BayernID finden Sie auf der Informationsseite des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales: https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernid/
allgemeines Onlineformular des Amtsgerichts Rosenheim (Datei-Upload): https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21443711158 - Button "Elektronischer Rechtsverkehr"
Onlineverfahren des Amtsgericht Rosenheim: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/21443711158/onlineverfahren?behoerde=05664877386
Zur Nutzung ist jeweils eine BayernID erforderlich.
Einfache E-Mail-Adressen eröffnen keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Hinweis zu betrügerischen Rechnungen
28.04.2023 - Aktuell kommt es wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz.
Zahlungen an die Justiz erfolgen in Bayern ausschließlich an die Landesjustizkasse Bamberg.
Zur Kontrolle der Bankverbindung wird ausdrücklich auf die Seite der Landesjustizkasse Bamberg (untenstehender Link) verwiesen.
Im Zweifelsfall nehmen Sie vor der Bezahlung bitte Kontakt mit dem zuständigen Gericht oder der Landesjustizkasse auf.