Amtsgericht Starnberg

Direktor N.N.
Ständiger Vertreter des Direktors Franz von Hunoltstein
Behördenleitung
Telefon: 08151/3670
E-Mail: poststelle@ag-sta.bayern.de
Auf einen Blick
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PARTEIVERKEHR und GRUNDBUCHAMT vom 19.12.2020 bis 10.01.2021:
In der Zeit vom 19.12.2020 bis 10.01.2021 findet Parteiverkehr nur in unaufschiebbaren dringenden Fällen statt. Gleiches gilt für die Einsichtnahme in Grundbücher und Grundakten. Grundsätzlich sind Einsichtnehmer auf den Schriftweg zu verweisen.
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CORONA und MASKENPFLICHT !
Ab dem 11.05.2020 gilt im Amtsgericht Starnberg für alle Besucher und Verfahrensbeteiligten eine Maskenpflicht (Mund-Nasen-Bedeckung). Weiterhin bitten wir Sie, von persönlichen Besuchen des Amtsgerichts nach Möglichkeit Abstand zu nehmen. Bitte prüfen Sie, ob für Ihr Anliegen eine persönliche Vorsprache derzeit zwingend nötig ist oder gegebenenfalls auch eine schriftliche oder telefonische Kontaktaufnahme ausreichen kann.
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Selbstauskunft schriftlich
Bei Betreten des Gerichtsgebäudes ist von jeder Person eine Selbstauskunft abzugeben. (Zum Download hier klicken)
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oder mit QR-Code
Auch gibt es die Möglichkeit die Selbstauskunft am Smartphone auszufüllen und vorzuzeigen. Das einmalige Ausfüllen ist weniger zeitaufwendig und kann bei mehrmaligen Besuchen im Amtsgericht Starnberg verwendet werden. (Zum Download hier klicken)
- Schriftliche Anträge finden Sie hier:
- Antrag für Grundbuchausdruck
- Antrag auf Erteilung eines Beratungshilfescheins
- Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe
- Kontakt
- Öffnungs- und Sprechzeiten
- Aufgaben