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Behördeninformationen

Auch während der Geschäftszeiten wird das Telefon nicht abgenommen, wenn sich eine andere Partei im Zimmer befindet oder das Telefon belegt ist (was Ihnen die Telefonanlage nicht anzeigt). Wir bitten hierfür um Verständnis.

Schriftsätze können zu den Öffnungszeiten an der Pforte abgegeben werden. Diese werden dann mit dem Eingangsstempel des aktuellen Tages versehen und schnellstmöglich weitergeleitet. Eingangsbestätigungen werden nicht erstellt, eine Kopie des Schriftstückes kann aber für den Überbringer abgestempelt werden.
Zu anderen Zeiten können Schriftsätze in den Nachtbriefkasten, der sich rechts neben dem Haupteingang befindet, fristgebunden eingeworfen werden. Schriftstücke, die bis 24.00 Uhr eingeworfen werden, erhalten den Eingangsstempel des aktuellen Tages, Schriftstücke, die nach 24.00 Uhr eingeworfen werden, den Eingangsstempel des sodann aktuellen Tages.
Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen wird empfohlen, Schriftstücke in Wert-, Frist- und Grundbuchsachen direkt bei der jeweiligen Geschäftsstelle einzureichen.

Mitarbeiter des Amtsgerichts dürfen grundsätzlich keine Rechtsberatung erteilen. Hierzu müssen Sie sich an die rechtsberatenden Berufe und Verbrauchervereine wenden.