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Amtsgericht Viechtach

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Information zur Grundsteuererklärung und zum Zensus:

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 30. April 2023 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein Grundbuchauszug benötigt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.




Amtsgericht Viechtach

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Behördenleitung

Direktor Roland Saller

HINWEIS zu betrügerischen Rechnungen:

Bitte beachten Sie, dass es aktuell wieder vermehrt zu betrügerischen Rechnungen im Namen der Justiz kommt.

Bitte überprüfen Sie den Briefkopf der betreffenden Rechnung hinsichtlich des Zahlungsempfängers dahingehend, dass in Bayern stets die Zahlungen an die Landesjustizkasse Bamberg erfolgen. Gerichtskosten werden ausschließlich durch die Landesjustizkasse Bamberg eingezogen.

Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amtsgericht Viechtach auf.

Beachten Sie hierzu auch die folgenden Verlinkungen:

Telefon: 09942 / 958-0 E-Mail: poststelle@ag-vit.bayern.de

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