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Amtsgericht Weißenburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Beratungshilfe

Telefon: 09141 / 996-0
Telefax: 09621 / 96241-3161

Sprechzeiten
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Was ist Beratungshilfe?

Die Beratungshilfe gewährt Menschen, die aus eigenen Mitteln nicht für die Beratungskosten des Rechtsanwalts aufkommen können, Zugang zu einer rechtsanwaltlichen Beratung. Die Rechtsanwaltsgebühren für die Beratung betragen für den Betroffenen dann lediglich 15 EUR.

Der Beratungshilfeschein kann an der Rechtsantragstelle des Amtsgerichts schriftlich beantragt werden. Antragsformulare können vorab an der Pforte des Amtsgerichts Weißenburg abgeholt werden oder heruntergeladen und ausgedruckt werden (Link siehe untenstehend).

Dem Antrag sind in Kopie beizufügen  

  • Vollständige, fortlaufende Kontoauszüge der letzten drei Monate bis zum aktuellen Tag
  • Lohn-/Verdienstbescheinigung bzw. Nachweis Lohnersatzleistungen
  • Anderweitige Belege für Zahlungen (z.B. Quittungen)
  • Schriftverkehr/Dokumente über die Streitsache
  • Eventuell Vollmachtsnachweis

Eine Bearbeitung erfolgt bis auf Weiteres ausschließlich im schriftlichen Verfahren.
Den Antrag samt Anlagen können Sie per Post an das Gericht senden, oder direkt abgeben. Die Adresse des Gerichts lautet:

Amtsgericht Weißenburg i. Bay.
Niederhofener Straße 9
91781 Weißenburg i. Bay.
Tel: 09141/996-0

Formular für Beratungshilfe

Verfahrensübersicht