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Amtsgericht Weißenburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Familienverfahren

Seit dem 1.9.2009 gibt es das sog. "große" Familiengericht. Das Familiengericht ist nunmehr für nahezu alle Streitigkeiten zwischen Ehegatten und geschiedenen Ehegatten zuständig. Insgesamt umfasst die Zuständigkeit im Wesentlichen folgende Bereiche:

  • Scheidung und Aufhebung einer Ehe/Lebenspartnerschaft
  • finanzielle Folgen von Trennung und Scheidung (insbesondere Versorgungsausgleich und Zugewinnsausgleich)
  • gesetzliche Unterhaltsansprüche (nicht nur zwischen getrennt lebenden oder geschiedenen Ehegatten)
  • Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs hinsichtlich minderjähriger Kinder
  • Fragen der Abstammung eines Kindes
  • Adoptionen
  • Genehmigung einer freiheitsentziehenden Unterbringung von Minderjährigen
  • Vormundschaften und Pflegschaften für Minderjährige
Eine genaue Aufzählung der Zuständigkeiten ergibt sich aus § 111 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG).

Serviceeinheit

Telefon: 09141 / 996-0
Telefax: 09621 / 96241-3156

Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.

Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung. Anträge wie einstweilige Anordnung etc. können bei der Rechtsantragstelle des AG Weißenburg i. Bay. gestellt werden.

Formulare für Familienverfahren

Weitere Links für Familienverfahren

Verfahrensübersicht