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Amtsgericht Weißenburg

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Das Vollstreckungsgericht (Mobiliarvollstreckung) ist z. B. zuständig für

  • Pfändung von Forderungen und sonstiger Ansprüche
  • Gewährung von Vollstreckungsschutz
  • Erteilung von Abschriften abgegebener Vermögensverzeichnisse
  • Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis

Serviceeinheit in Zwangsvollstreckungssachen (Mobiliarvollstreckung)


Telefon: 09141 / 996-0
Telefax: 09621 / 96241-3159

Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung.

Für dringende Angelegenheiten stehen wir auch außerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Formulare für Zwangsvollstreckung

Formulare für Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

Weitere Links für Zwangsvollstreckung

Pfändungsfreigrenzen

Zum Thema Mahnverfahren


Hinweis:

Das Mahnverfahren ist ein vereinfachter Weg zur Gewinnung eines vollstreckungsfähigen Titels und tritt an die Stelle eines herkömmlichen Zivilverfahrens.

Für das Mahnverfahren (Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid) in Bayern ist zentral das Mahngericht beim Amtsgericht Coburg zuständig. Kosten und Vorschüsse für dieses Verfahren werden dort erhoben. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte dorthin.

Verfahrensübersicht