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Amtsgericht Wolfratshausen

Grundbuchamt

Information zur Grundsteuererklärung und zum Zensus:

Die Vermessungsverwaltung unterstützt Sie im Hinblick auf die erforderlichen Daten für die Grundsteuererklärung und stellt vom 1. Juli 2022 bis 31. Dezember 2022 Daten für Ihr Grundstück zur Verfügung. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Ferner bietet Ihnen das Bayerische Landesamt für Steuern über die Grundsteuer-Hotline unter 089/30 70 00 77 oder im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de weitere Unterstützung.

In der Regel wird für die Grundsteuererklärung oder die Angaben für den Zensus kein Grundbuchauszug benötigt.

Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Grundbuch keine weiterführenden Angaben zu Gebäudeflächen, Wohnungsgrößen oder dem Baujahr enthält.



Telefon:
+49(0)8171 / 1606-107
Telefax: +49     9621 96241 0493
E-Mail: Poststelle.GBA@ag-wor.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.


Barrierefreiheit
Das Grundbuchamt befindet sich im Erdgeschoss. Ein rollstuhlgerechter Zugang ist gewährleistet.

Allgemeines

Das Grundbuchamt stellt eine Abteilung innerhalb des Amtsgerichts Wolfratshausen dar, die für die Führung der Grundbücher im Amtsgerichtsbezirk zuständig ist.

Die Führung der Grundbücher umfasst

  • Entscheidung über Eintragungsanträge
  • Vornahme von Eintragungen sowie deren Bekanntmachung
  • Führung der Grundakten
  • Aufbewahrung bestimmter Urkunden
  • Entscheidung über die Grundbucheinsicht
  • Erteilung, Ergänzung und Unbrauchbarmachung von Grundpfandrechtsbriefen

Bezirk des Grundbuchamtes

Ascholding, Baiernrain, Benediktbeuern, Beuerberg, Bad Heilbrunn, Bichl, Bad Tölz, Degerndorf, Deining, Dietramszell, Dorfen, Egling, Endlhausen, Ergertshausen, Eurasburg, Föggenbeuern, Gaißach, Gelting, Geretsried, Greiling, Hechenberg, Herrnhausen, Holzhausen, Icking, Jachenau, Kirchbichl, Kochel, Königsdorf, Lenggries, Linden, Manhartshofen, Moosham, Münsing, Mürnsee, Neufahrn, Oberbuchen, Oberfischbach, Osterhofen, Reichersbeuern, Sachsenkam, Schlehdorf, Schönrain, Thanning, Unterfischbach, Wackersberg, Weidach, Wolfratshausen, Wolfratshauser Forst.

Bitte beachten Sie, dass die Gemarkungsbezeichnungen und -namen teilweise nicht mit den Namen der politischen Gemeinden übereinstimmt. Die Identifikation eines bestimmten Grundstücks unter Angabe eines Ortsnamens oder einer Flurbezeichnung ist jedoch in der Regel möglich.

Voraussetzungen für Auskünfte oder Grundbuchauszüge

Die Einsicht in die Grundbücher und Grundakten sowie das Erhalten von Grundbuchauszügen ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).

Grundsätzlich wird dem eingetragenen Eigentümer Grundbucheinsicht gewährt, ebenso demjenigen, dem ein Recht an einem Grundstück zusteht (Grundschuld, Dienstbarkeit, Nießbrauch etc.).

Jedem anderen kann die Einsicht in die Grundbücher nur gewährt werden, wenn er eine Vollmacht eines oben genannten Berechtigten vorlegt, oder in anderer Weise sein berechtigtes Interesse an der Einsicht darlegt.

Die Entscheidung darüber, ob das berechtigte Interesse vorliegt und Grundbucheinsicht gewährt werden kann, obliegt den Bediensteten des Grundbuchamtes.

Das Gleiche gilt für die Erteilung von Grundbuchauszügen.

Zur Grundbucheinsicht ist persönliches Erscheinen notwendig. Grundbuchausdrucke können durch perönliche Vorsprache oder per Fax angefordert werden. Eine möglichst genaue Bezeichnung des gewünschten Blattes ist erforderlich (Gemarkung, Blattstelle, Flurnummer, ggf. Adresse).

Ein Grundbuchausdruck kostet als amtlicher Ausdruck € 20,-- und als einfacher Ausdruck € 10,-- je Grundbuchblatt. Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.

Warnung/Hinweis auf nichtoffizielle Seiten für Grundbuchauszüge mit evtl. betrügerischem Hintergrund

Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass einige Bürger mit ihrem Wunsch auf einen Grundbuchauszug bei der Sucheingabe "Amtsgericht XXX + Grundbuchamt" über die gängigen Suchmaschinen auf inoffizielle Web-Sites mit betrügerischem Hintergrund geführt wurden. Hier wurden deutlich überhöhte Gebühren verlangt, ohne dass sie den beantragten Grundbuchauszug je erhielten. Es existieren mehrere solcher Seiten, die aber natürlich nicht alle unrechtmäßige Absichten verfolgen.

Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass Grundbuchauszüge über die justizeigene Homepage beantragt werden mögen; die Internet-Adressen der justizeigenen Homepage beginnt stets mit "www.justiz.bayern.de/.."

Informationen und Vordrucke

Verfahrensübersicht