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Amtsgericht Wolfratshausen

Grundbuchamt

I. Kontakt

Telefon:

+49 8171 1606 -107
+49 8171 1606 -132
+49 8171 1606 -109

Telefax: +49 9621 96241 -0493

E-Mail: Poststelle.GBA@ag-wor.bayern.de

Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedüftige Erklärungen in Rechtssachen. 

Öffnungs- und Sprechzeiten finden Sie auf der Startseite unter Kontakt.


II. Informationen

Das Grundbuchamt stellt eine Abteilung innerhalb des Amtsgerichts Wolfratshausen dar, die für die Führung der Grundbücher im Amtsgerichtsbezirk zuständig ist.

Die Führung der Grundbücher umfasst

  • Entscheidung über Eintragungsanträge
  • Vornahme von Eintragungen sowie deren Bekanntmachung
  • Führung der Grundakten
  • Aufbewahrung bestimmter Urkunden
  • Entscheidung über die Grundbucheinsicht
  • Erteilung, Ergänzung und Unbrauchbarmachung von Grundpfandrechtsbriefen

Bezirk des Grundbuchamtes

Ascholding, Baiernrain, Benediktbeuern, Beuerberg, Bad Heilbrunn, Bichl, Bad Tölz, Degerndorf, Deining, Dietramszell, Dorfen, Egling, Endlhausen, Ergertshausen, Eurasburg, Föggenbeuern, Gaißach, Gelting, Geretsried, Greiling, Hechenberg, Herrnhausen, Holzhausen, Icking, Jachenau, Kirchbichl, Kochel, Königsdorf, Lenggries, Linden, Manhartshofen, Moosham, Münsing, Mürnsee, Neufahrn, Oberbuchen, Oberfischbach, Osterhofen, Reichersbeuern, Sachsenkam, Schlehdorf, Schönrain, Thanning, Unterfischbach, Wackersberg, Weidach, Wolfratshausen, Wolfratshauser Forst.

Bitte beachten Sie, dass die Gemarkungsbezeichnungen und -namen teilweise nicht mit den Namen der politischen Gemeinden übereinstimmt. Die Identifikation eines bestimmten Grundstücks unter Angabe eines Ortsnamens oder einer Flurbezeichnung ist jedoch in der Regel möglich.

Voraussetzungen für Auskünfte oder Grundbuchauszüge

Die Einsicht in die Grundbücher und Grundakten sowie das Erhalten von Grundbuchauszügen ist jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt (§ 12 Grundbuchordnung).

Grundsätzlich wird dem eingetragenen Eigentümer Grundbucheinsicht gewährt, ebenso demjenigen, dem ein Recht an einem Grundstück zusteht (Grundschuld, Dienstbarkeit, Nießbrauch etc.).

Jedem anderen kann die Einsicht in die Grundbücher nur gewährt werden, wenn er eine Vollmacht eines oben genannten Berechtigten vorlegt, oder in anderer Weise sein berechtigtes Interesse an der Einsicht darlegt.

Die Entscheidung darüber, ob das berechtigte Interesse vorliegt und Grundbucheinsicht gewährt werden kann, obliegt den Bediensteten des Grundbuchamtes.

Das Gleiche gilt für die Erteilung von Grundbuchauszügen.

Zur Grundbucheinsicht ist persönliches Erscheinen notwendig. Grundbuchausdrucke können durch persönliche Vorsprache (gerne unter vorheriger telefonishcer Terminvereinbarung) per E-Mail oder per Fax angefordert werden. Eine möglichst genaue Bezeichnung des gewünschten Blattes ist erforderlich (Gemarkung, Blattstelle, Flurnummer, ggf. Adresse).
Bei Beantragubng eines Grundbuchausdrucks per Telefax oder E-Mail muss die Unterschrift des Antragstellers handschriftlich sein. Anträgen auf Grundbuchauszüge ist zudem eine Kopie des Personalausweises beizufügen.

ACHTUNG: Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen Grundbuchblattabschriften für Mehrfachparker, Sammeltiefgaragen, Hausmeisterwohnungen, Heizkraftwerke, Gemeinschaftsflächen mit mehreren Miteigentümern o.ä. nur als Teilauszug (20,00 Euro) erstellt werden. Ein solcher Teilauszug (20,00 Euro) kann auch bei persönlichem Erscheinen nicht sofort mitgenommen werden; dieser geht Ihnen im Nachhinein auf dem Postweg zu."


Per Telefon ist weder eine Grundbucheinsicht noch die Bestellung eines Grundbuchauszugs möglich!

Kosten eines Grundbuchausdrucks
*  amtlicher Ausdruck: 20 Euro
*  einfacher Ausdruck :10 Euro 

Bitte erkundigen Sie sich bei der Stelle, für die Sie den Ausdruck benötigen, in welcher Form der Auszug erstellt werden soll.

Die Kostenrechnung erhalten Sie über die Landesjustizkasse Bamberg. 

Grundbuchberichtigung

Anträge auf Grundbuchberichtigung sind im Original (nicht per Telefax oder E-Mail) mit Unterschrift und Anlagen einzureichen.

Warnung/Hinweis auf nichtoffizielle Seiten für Grundbuchauszüge mit evtl. betrügerischem Hintergrund

Aus aktuellem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass einige Bürger mit ihrem Wunsch auf einen Grundbuchauszug bei der Sucheingabe "Amtsgericht XXX + Grundbuchamt" über die gängigen Suchmaschinen auf inoffizielle Web-Sites mit betrügerischem Hintergrund geführt wurden. Hier wurden deutlich überhöhte Gebühren verlangt, ohne dass sie den beantragten Grundbuchauszug je erhielten. Es existieren mehrere solcher Seiten, die aber natürlich nicht alle unrechtmäßige Absichten verfolgen.

Wir weisen Sie deshalb darauf hin, dass Grundbuchauszüge über die justizeigene Homepage beantragt werden mögen; die Internet-Adressen der justizeigenen Homepage beginnt stets mit "www.justiz.bayern.de/.."

Allgemeine Informationen des BayernPortals

Leistungen - Amtsgericht Wolfratshausen - BayernPortal


ONLINE FORMULAR Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs

Start – Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks (bayern.de)

Für Nutzer eines Bayern ID-Zugangs mit mindestens einem hohen Vertrauensniveau, z.B. Ihren elektronischen Personalausweis, steht Ihnen über das Online-Verfahren der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchausdrucks zur Verfügung.

Verfahrensübersicht