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Bayerisches Oberstes Landesgericht

Behördeninformationen

Das Bayerische Oberste Landesgericht gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist als oberste Rechtsmittelinstanz in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten und in Straf- sowie Ordnungswidrigkeitenangelegenheiten zuständig.

Das Gericht ist durch Gesetz vom 12. Juli 2018 (GVBl. S. 545) zum 15. September 2018 errichtet worden. Zunächst hat ein Zivilsenat seine Arbeit aufgenommen. Inzwischen wurden unter anderen Strafsenate in München, Bamberg und Nürnberg, weitere Zivilsenate und ein Vergabesenat eingerichtet.

Im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit steht das Bayerische Oberste Landesgericht zum Teil neben dem Bundesgerichtshof, zum Teil nimmt es einheitlich Aufgaben der drei bayerischen Oberlandesgerichte wahr.