Behördeninformationen
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wird seit 01. März 2021 von Generalstaatsanwalt Wolfgang Gründler geleitet.
Ihm steht Leitender Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts Dieter Brunner als ständiger Vertreter und Leiter der Abteilung 1 zur Seite. Die Leitung der Abteilung 2 wird durch Leitenden Oberstaatsanwalt Otto Heyder wahrgenommen. Die Leitung der Abteilung 4 hat Leitender Oberstaatsanwalt Goger inne.
Die Zentralstelle Cybercrime Bayern wird als dritte Abteilung durch Leitenden Oberstaatsanwalt Lukas Knorr geführt.
Ferner sind bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg 12 Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte, 6 Staatsanwältinnen als Gruppenleiterin und Staatsanwälte als Gruppenleiter sowie 11 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte als Dezernentinnen und Dezernenten, eine der vierten Qualifikationsebene angehörende Geschäftsleiterin der Generalstaatsanwaltschaft und ein der dritten Qualifikationsebene angehöriger Geschäftsleiter der Zentralstelle Cybercrime Bayern, 8 weitere Angehörige der dritten Qualifikationsebene (Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger), 8 Angehörige der zweiten Qualifikationsebene, 25 Arbeitnehmerinnen und 5 IT-Referentinnen und Referenten beschäftigt.
- Behördenleiter: Generalstaatsanwalt Wolfgang Gründler
- Ständiger Vertreter: Leitender Oberstaatsanwalt als ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts Dieter Brunner
- Geschäftsleiterin: Rechtspflegedirektorin Martina Blößer
- Geschäftsleiter ZCB: Rechtspflegeamtsrat Marco Uhmann
- Behördlicher Datenschutzbeauftragter: Oberstaatsanwalt Dr. Christian Spruß
- Antisemitismusbeauftragter: Oberstaatsanwalt Dr. Christian Spruß
siehe auch: http://www.bestellen.bayern.de/shoplink/verfassungsschutz.htm
Hinweis nach Art. 25 Absatz 1 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA)
Beauftragungen der Generalstaatsanwaltwschaft Bamberg im Sinne von Art. 25 Abs. 1 Europäisches Medienfreiheitsgesetz (EMFA) erfolgen gemäß der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO), den Anforderungen der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) und den Verwaltungsvorschriften zur Bayerischen Haushaltsordnung (VV-BayHO) in ihrer jeweils geltenden Fassung. Maßgebend sind danach insbesondere die Eignung des Mediendiensteanbieters oder des Anbieters der Online-Plattform, um die regional und/oder thematisch gewünschte Zielgruppe zu erreichen, die Grundsätze der Wirt-schaftlichkeit und Sparsamkeit sowie die übrigen nach dem Vergaberecht zu beachtenden Vergabekriterien.