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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 5 vom 11.12.15

ZCB warnt vor Fake-Shops im Internet

Auch Cyberkriminelle wollen sich die „heiße Phase“ der Weihnachtseinkäufe zunutze machen. Eine beliebte Methode hierfür sind sogenannte „Fakeshops“ im Internet. Die Betrüger bieten in professionellen Webshops hochwertige Markenartikel zu Preisen an, die meist deutlich unter denen seriöser Händler liegen. Der Kunde, der meint, auf solchen Seiten ein Schnäppchen zu finden, wird zur Vorkasse gebeten und muss dann vergeblich auf die bestellte Ware warten. Die Zentralstelle Cybercrime Bayern musste in der Vergangenheit mehrfach in solchen Fällen ermitteln. Die Zahl der geschädigten Kunden geht dabei schnell in die Hunderte.

„Fakeshops“ sind nur schwer als solche zu erkennen. Einen Shop im Internet zu eröffnen, ist dank fertiger Softwarelösungen auch für Täter ohne tiefere IT-Kenntnisse äußerst einfach. Markenlogos und Artikelbilder besorgen sich die Täter (illegal) im Internet. Im Impressum werden entweder nicht existierende Personen und Firmen als Betreiber des Shops angegeben, oder aber die Kriminellen verwenden die Daten von unbescholtenen Bürgern, welche sie zuvor ausgespäht haben. Wenn ein Shop als betrügerisch entlarvt wird oder aber auf einschlägigen Bewertungsportalen im Internet schlechte Kritiken (wegen der unterbliebenen Lieferungen) auftauchen, reagieren die Täter meist schnell und ziehen mit ihrem „Angebot“ auf eine neue Adresse im Internet um. Auch die Bankkonten, auf die überwiesen werden soll, wechseln meist schnell, da sich die Täter der Hilfe angeworbener „Finanzagenten“ bedienen, welche ihre Konten extra für diesen Zweck zur Verfügung stellen. Durch kommerziell geschaltete Kleinanzeigenkampagnen sorgen die Täter dafür, dass ihr Angebot von den Suchmaschinen jeweils prominent platziert wird.

Einkäufern im Internet kann nur geraten werden, besonders vorsichtig zu sein, wenn sie erstmals bei einem zuvor unbekannten Anbieter im Internet bestellen. Der günstige Preis ist selbstverständlich für sich allein noch kein Indiz für eine betrügerische Absicht des Händlers. Besondere Vorsicht ist aber angebracht, wenn als einzige Zahlungsmöglichkeit Vorkasse durch Banküberweisung oder Kreditkartenzahlung angeboten wird und andere übliche Zahlungswege fehlen. Häufig erfolgt diese Beschränkung auf Vorkasse erst unmittelbar bei Abschluss des Bestellvorgangs. Wenn dann noch eventuell verwendete Gütesiegel lediglich als Bild ohne Verlinkung auf der Website eingebettet oder für eine andere Firma ausgestellt sind, sollten weitere Recherchen im Internet über den Shop durchgeführt werden. Wenn dabei keinerlei (positive) Erfahrungsberichte und Bewertungen aufzufinden sind, sollte man sich gut überlegen, ob wirklich Vorkasse geleistet wird. Auch eine telefonische Erreichbarkeit ist im Übrigen noch keine Garantie dafür, dass man es mit einem redlichen Händler zu tun hat. Dank professioneller Sekretariatsdienstleister können auch Kriminelle einen regulären Geschäftsbetrieb ohne größere Probleme vortäuschen.

Wie bei allen Straftaten im Internet gilt auch hier, dass eine erfolgreiche Überführung der Täter voraussetzt, dass sich Geschädigte, die einem solchen Betrug zum Opfer gefallen sind, schnell zur Strafanzeige entschließen. Da Fakeshops nur kurze Zeit am Netz sind, besteht andernfalls die Gefahr, dass wichtige Beweismittel verloren gehen. Hilfreich ist es dabei, wenn der gesamt E-Mail-Verkehr mit dem Fakeshop vollständig vorgelegt werden kann.