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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 16 vom 24.10.2018

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern hat Anklage zum Amtsgericht Schwandorf gegen einen 55-Jährigen aus dem Landkreis Schwandorf erhoben, der im Darknet Schusswaffen und Munition erworben haben soll.

Ein 55-Jähriger aus dem Landkreis Schwandorf muss sich vor dem Amtsgericht Schwandorf wegen mehrerer Verstöße gegen das Waffengesetz verantworten. Die umfangreichen Ermittlungen der Staatsanwälte der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Beamten des Zollfahndungsamtes Frankfurt am Main haben den Verdacht erhärtet, dass der Angeschuldigte bereits in den Jahren 2014 und 2015 im Darknet, einem nur mit spezieller Software zugänglichen Teil des Internets, eine manipulierte Schreckschusswaffe, einen Revolver, eine halbautomatische Selbstladepistole und 175 Patronen unterschiedlichen Kalibers erworben hat. Der Angeschuldigte war im Ermittlungsverfahren geständig. Anhaltspunkte für eine geplante Verwendung der Schusswaffen und der Munition haben sich nicht ergeben.

Die Käufe soll der Angeschuldigte über die Darknet-Plattform „Alphabay“ abgewickelt haben. Bei „Alphabay“ handelte es sich um den seinerzeit größten Marktplatz im Darknet für den Handel mit illegalen Waren und Dienstleistungen aller Art. Sie wurde im Sommer 2017 von US-amerikanischen Strafverfolgungsbehörden geschlossen.

Für die dem Angeschuldigten in der Anklageschrift zur Last gelegten Straftaten sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren vor.

Bereits in der Vergangenheit ist es den Staatsanwälten der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern mehrfach gelungen, gemeinsam mit aus- und inländischen Polizeidienststellen Käufer und Verkäufer von illegalen Schusswaffen und Munition im Darknet zu enttarnen. Auch der aktuelle Fall beweist, dass sich niemand dauerhaft in der vermeintlichen Anonymität des Internets verstecken kann.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer-und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig.