Menü

Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 9 vom 14.05.2018

Gemeinsame Presseerklärung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd

Bereits seit Mai 2017 ermitteln die fünfköpfige Ermittlungsgruppe „EG Streams" des K 11 Cybercrime der Kripo Rosenheim und die spezialisierten Staatsanwälte der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg eingerichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern gegen einen 27-Jährigen aus dem südlichen Landkreis Rosenheim wegen der illegalen Bereitstellung entschlüsselter Pay-TV-Sender an Dritte. Bisher konnten über 500 Kunden ermittelt werden, welche diese illegalen Dienste in Anspruch nahmen. Darunter befinden sich auch mehrere Gewerbebetriebe.

Der Beschuldigte soll es Dritten ohne Abonnement mit dem jeweiligen Fernsehanbieter ermöglicht haben, verschlüsseltes Bezahlfernsehen, insbesondere Programme eines großen deutschen Anbieters, entschlüsselt zu empfangen. Ganz umsonst war das verlockende illegale Angebot nicht. Der Preis hierfür lag aber weit unter dem offiziellen Preis für ein Abonnement. Der bisher festgestellte Schaden beläuft sich für die PayTV-Anbieter auf rund 250.000 EUR.

Die Umsetzung des kriminellen Geschäftsmodells erfolgt über sogenannte Card-Sharing-Server. Diese befinden sich im aktuellen Fall in Deutschland, aber auch im benachbarten europäischen Ausland. Zum Empfang sollen die Kunden vom Beschuldigten manipulierte Receiver bzw. IPTV-Boxen erhalten haben, mit denen der illegale Empfang möglich wird.

Die umfangreichen und technisch komplexen Ermittlungen wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs werden seit rund einem Jahr von der Zentralstelle Cybercrime Bayern und dem K 11 der Kriminalpolizeiinspektion Rosenheim geführt.

Bereits am 08.05.2018 fand unter Federführung der ZCB und der KPI Rosenheim eine groß angelegte Durchsuchungsaktion statt, über welche die Öffentlichkeit aus ermittlungstaktischen Gründen erst jetzt informiert werden kann. Dabei wurden drei Privatwohnungen und 13 Gewerbebetriebe im Bereich der Polizeipräsidien Oberbayern Süd, Oberbayern Nord, Schwaben Süd/West und in Baden-Württemberg durchsucht.

In Deutschland wurden fünf Server und im europäischen Ausland (Österreich, Frankreich, Niederlande) im Wege der Rechtshilfe vier Server beschlagnahmt.

Es wurden umfangreiches Beweismaterial (unter anderem 135 Receiver, zehn Computersysteme und 40 Mobiltelefone), sowie eine große Datenmenge von über 50 Terabytes sichergestellt. Die Auswertung wird mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Im Einsatz befanden sich neben einem Staatsanwalt der ZCB ca. 50 Polizeibeamte und 14 forensische Sachverständige.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentral-stelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet.