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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 10 vom 24.06.2019

Die bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichtete Zentralstelle Cybercrime Bayern hat gegen vier junge Männer aus dem Raum Chemnitz Anklage unter anderem wegen mehrfachen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs zum Landgericht Bamberg erhoben.

Nach dem Ergebnis der gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion Bamberg durchgeführten Ermittlungen versandten bisher unbekannt gebliebene Mittäter sogenannte Phishing-Mails, mit denen Sparkassenkunden aus dem gesamten Bundesgebiet auf von den Tätern erstellte Internetseiten gelockt wurden. Auf diesen Internetseiten, die den echten Internetsei-ten der Sparkassen täuschend ähnlich sahen, wurden die Kunden – hierunter auch eine Kundin aus dem Raum Bamberg – unter einem Vorwand dazu gebracht, ihre Zugangsdaten zum Online-Banking-Konto preiszugeben.

Bezüglich der vier Angeschuldigten geht die Anklageschrift von folgendem Sachverhalt aus: Ihre bisher unbekannten Mittäter übergaben die zuvor erlangten Zugangsdaten in der Folge in Listenform über einen Cloudspeicherdienst an die Angeschuldigten weiter, die überprüf-ten, ob sie sich mit diesen Daten Zugang zu den Konten der Sparkassenkunden verschaffen konnten. War ihnen dies gelungen, so überprüften sie den jeweiligen Kontostand und veranlassten eine Änderung des TAN-Verfahrens, so dass entweder sie oder ihre unbekannt gebliebenen Mittäter, denen sie das Ergebnis ihrer Tätigkeit ebenfalls in Listenform über den Cloudspeicherdienst mitteilten, in die Lage versetzt wurden, Gelder von den Konten der Sparkassenkunden weiter zu transferieren.

Insgesamt soll es den Angeschuldigten und ihren Mittätern auf diese Art und Weise gelungen sein, unberechtigte Überweisungen in Höhe von mehr als 1,1 Mio. € zu veranlassen. Lediglich etwa 270.000 € hiervon konnten die beteiligten Sparkassen für ihre Kunden im Wege eines sog. Recalls sichern. Von den übrigen Beträgen erhielten die unbekannt gebliebenen Mittäter zwei Drittel, die Angeschuldigten sollen sich das restliche Drittel geteilt haben.

Die vier Männer im Alter zwischen 22 und 29 Jahren, die alle aus dem Raum Chemnitz stammen, befinden sich bereits seit dem 30.11.2018 in Untersuchungshaft. Während sich ein 22-jähriger Angeschuldigter im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen hat, haben die drei weiteren Angeschuldigten bislang keine Angaben zur Sache gemacht.

Das Gesetz sieht für jeden Fall des gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetrugs eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor. Sollte es zu einer Verurteilung wegen mehrerer Taten kommt, beträgt das Höchstmaß der dann zu verhängenden Gesamtfreiheitsstrafe 15 Jahre.

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt für alle Angeschuldigte weiterhin die Unschuldsvermutung.

Die Zentralstelle Cybercrime Bayern warnt anlässlich dieses Falles insbesondere Bank-Kunden vor immer professioneller aussehenden Phishing-Mails. Sie sollten in keinem Fall auf die in den Mails enthaltenen Links klicken, sondern ihre Online-Banking-Seite immer durch eine unmittelbare Eingabe in die Adresszeile des Browsers aufrufen. Auch sollte immer darauf geachtet werden, dass die Seite über eine gesicherte Verbindung („https") aufgerufen wird, was in den meisten Browsern durch das Symbol eines Vorhängeschlosses angezeigt wird.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei oder des Bun-deskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für her-ausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.