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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 2 vom 28.02.2019

Gemeinsame Pressemitteilung der Zentralstelle Cybercrime Bayern und des Polizeipräsidiums München

Bitcoins im Wert von ca. 180.000 EUR entwendet – Nach aufwändigen Ermittlungen gelingt Identifizierung eines Tatverdächtigen

Nach aufwändigen Ermittlungen konnte ein 30-jähriger Systemadministrator aus München festgenommen werden, der ein Münchner Unternehmen um Bitcoins im Wert von ca. 180.000 EUR gebracht haben soll.

Bereits im Sommer 2018 stellte ein Mitarbeiter einer süddeutschen Firma, zu deren Geschäftsfeldern unter anderem der Betrieb von Servern und Software für den Handel mit Kryptowährungen zählt, eine unrechtmäßige Transaktion von Bitcoins im damal-gen Wert von rund 180.000 EUR auf einem ihrer Server fest.

Durch den Täter wurden nach der Überweisung auf eine eigene Wallet („Konto" für Bitcoins) zahlreiche weitere Buchungen in mehreren Teilbeträgen auf weitere Wallets getätigt. Um die Nachverfolgung weiter zu erschweren und um außerhalb der öffentlich einsehbaren Blockchain zu bleiben, wurden diese teilweise mit weiteren Nutzern direkt getauscht (Austausch der Private Keys, sog. off-ledger-transactions). Zusätzlich wurden ein sogenannter Bitcoin-Mixer und weitere technische Verschleierungsmöglichkeiten genutzt. Der bis zu diesem Zeitpunkt unbekannte Beschuldigte verschleierte zudem dabei jeweils seine IP-Adressen.

Durch umfangreiche technische Ermittlungen der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Spezialisten des Kriminalfachdezernats 12 für Cybercrime des Polizeipräsidiums München konnte mit Unterstützung des Bayerischen Landeskriminalamts ein 30-jähriger Münchner als tatverdächtig identifiziert werden. Dieser war vor der Tat als Systemadministrator bei der geschädigten Firma beschäftigt und hatte wenige Tage nach der Transaktion an einer speziellen Börse für Kryptowährungen mutmaßlich mit den abhandengekommenen Bitcoins gehandelt.

Die auf die Verfolgung von Cybercrime spezialisierten Staatsanwälte der ZCB erwirkten schließlich einen Durchsuchungsbeschluss und einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten. Beide Beschlüsse wurden kurz vor Weihnachten 2018 vollzogen. Zudem wurde die sofortige Sicherstellung der Vermögenswerte des 30-Jährigen (sogenannter Vermögensarrest) in Höhe von 184.000 EUR richterlich angeordnet. Bei der Durchsuchung wurde umfangreiches Material sichergestellt, dessen Auswertung derzeit noch andauert, auch mit dem Ziel die erlangten Bitcoins möglichst vollständig sicherzustellen.

Der Beschuldigte räumte bei einer richterlichen Vernehmung Mitte Januar 2019 die Tat vollumfänglich ein und zeigte sich dabei sichtlich überrascht, dass es den Strafverfolgungsbehörden trotz seiner umfangreichen Verschleierungsmaßnahmen gelungen ist, ihn als Täter zu ermitteln. Nachdem der Beschuldigte auch Angaben zum Verbleib der erlangten Bitcoins machte, wurde der Haftbefehl vom Amtsgericht Bamberg auf Antrag der Generalstaatsan-waltschaft Bamberg gegen strenge Auflagen außer Vollzug gesetzt. Zum jetzigen Zeitpunkt gehen die Ermittler davon aus, dass der Beschuldigte allein gehandelt hat. Um die laufenden Ermittlungen zu schützen, konnte der Ermittlungserfolg erst jetzt öffentlich gemacht werden.

Nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens wird sich der Beschuldigte wegen des Compu-terbetrugs vor Gericht verantworten müssen. Das Gesetz sieht dafür Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor

Nur durch eine sorgfältige Auswertung aller digitalen Spuren, involvierten Bitcoin-Wallets und Transaktionen durch die Spezialisten der Münchner Polizei und der Zentralstelle Cybercrime Bayern ist es gelungen, diesen „Diebstahl" von Bitcoins aufzuklären. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass auch die vermeintliche Anonymität des Internets nicht davor schützt, ins Visier der Strafverfolgungsbehörden zu kommen.

Seit dem 1. Januar 2015 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg die Zentralstelle Cybercrime Bayern. Diese Zentralstelle ist bayernweit zuständig für die Bearbeitung herausgehobener Ermittlungsverfahren im Bereich der Cyberkriminalität. Sie ermittelt in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Spezialisten der bayerischen Polizei oder des Bundeskriminalamts und mit internationalen Partnern z.B. bei Angriffen auf bedeutende Wirtschaftszweige oder bei Verfahren aus dem Bereich der organisierten Cyberkriminalität. Auch dann, wenn bei Verfahren der Allgemeinkriminalität ein hoher Ermittlungsaufwand im Bereich der Computer- und Informationstechnik abzuarbeiten ist, werden die Staatsanwälte der Zentralstelle tätig. Die bearbeiteten Fälle sind vielfältig: Sie reichen von Hackerangriffen über Fälle des Vorkasse-Betrugs im Internet, z. B. durch professionelle sog. Fake-Shops, und Fälle von Ransomware bis hin zum Handel mit Waffen, Drogen und Kinderpornographie im Darknet. Seit dem 1. August 2018 ist die Zentralstelle Cybercrime Bayern zudem für her-ausgehobene Fälle der Wirtschaftscyberkriminalität zuständig. Derzeit sind 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und drei IT-Forensiker bei der Zentralstelle Cybercrime Bayern tätig.