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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung Nr. 11 vom 18.06.2020

Anklage wegen betrügerischer App-Tests erhoben

Eine Vielzahl von Internet-Straftaten legt die Zentralstelle Cybercrime Bayern einem 23-jährigen aus Hannover zur Last. Unter anderem wegen betrügerischer App-Tests wurde gegen den Mann jetzt Anklage zum Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben.


Bamberg. Nach umfangreichen Ermittlungen der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Kriminalpolizeiinspektion Schwabach muss sich ein 23-Jähriger aus Hannover unter anderem wegen gewerbsmäßiger Fälschung beweiserheblicher Daten in 210 Fällen und gewerbsmäßigen Betrugs in 124 Fällen vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth verantworten.


Der Angeschuldigte soll gutgläubige Internet-Nutzer als App-Tester angeworben haben. Diesen wurde vorgetäuscht, dass sie als Produkttester diverse Apps zur Durchführung des Video-Ident-Verfahrens auf Sicherheit und Kundenfreundlichkeit überprüfen würden. Tatsächlich wurden die persönlichen Daten der Tester und die erfolgreich durchgeführten Video-Identifikationen jedoch dazu genutzt, bei diversen Kreditinstituten Online-Konten zu eröffnen. Über diese soll in der Folge dann ausschließlich der Angeschuldigte verfügt haben. In anderen Fällen sollten die App-Tester unmittelbar Online-Banking-Apps nutzen, um angeblich zu testen, ob man als Kunde mittels der App unkompliziert ein Konto eröffnen könne. Die App-Tester soll der Angeschuldigte über eigens eingerichtete Internetseiten wie theworldofapps.net zur Mitarbeit gegen eine geringfügige Provision gewonnen haben. Insgesamt wurden in dieser Weise mindestens 113 Personen aus Deutschland und Österreich getäuscht und 210 Konten, auch bei Kryptowährungsbörsen, eröffnet.


Die generierten Konten soll der Angeschuldigte dann unter anderem dazu verwendet haben, sie von bislang unbekannten Mittätern einem gemeinsamen Tatplan folgend mit den Erträgen betrügerischer Online-Geschäfte füllen zu lassen. Auch die Erträge von Phishing-Taten zum Nachteil von Kunden diverser Sparkassen und Banken sollen auf die vom Angeschuldigten kontrollierten Konten geflossen sein. Insgesamt wurden diesen Konten mehr als 560.000 EUR gutgeschrieben.


Für die Cybercrime-Spezialisten der Kriminalpolizeiinspektion Schwabach und der Zentralstelle Cybercrime Bayern war akribische Detailarbeit erforderlich, um das Tatgeschehen aufklären und den Angeschuldigten ermitteln zu können. Umfangreiche operative Maßnahmen führten nach Monaten zu seiner Identifizierung und Festnahme. Bei der Durchsuchung konnte belastendes Beweismaterial gesichert werden. Die nun dem Landgericht Nürnberg-Fürth vorgelegte Ermittlungsakte umfasst 139 Ordner.


Der Angeschuldigte, der zu den Tatzeiten bereits wegen diverser Internet-Straftaten unter offener Bewährung stand, befindet sich seit Mitte Dezember 2019 in Untersuchungshaft. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt eine Strafkammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth entscheiden.


Für die gewerbsmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten und den gewerbsmäßigen Betrug sieht das Gesetz jeweils Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.