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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 3/2020 vom 07.02.2020

Zentralstelle Cybercrime Bayern erhebt Anklage wegen betrügerischer Online-Fahrzeuginserate

Nach umfangreichen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Augsburg und der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern wurde jetzt Anklage vor dem Landgericht Augsburg gegen einen 33-jährigen Rumänen u. a. wegen 26 Fällen des gewerbsmäßigen Betrugs erhoben.

Bamberg/Augsburg. Dem Angeschuldigten wird in der Anklageschrift vorgeworfen, in 26 Fällen zwischen dem 07.10.2016 und dem 09.10.2018 auf populären Online-Plattformen Fahrzeuge zum Kauf angeboten zu haben, obwohl er weder über die angebotenen Fahrzeuge verfügen konnte noch sonst vorhatte, diese an die Interessenten tatsächlich auszuliefern. Er soll dazu auf den Plattformen bereits bestehende Verkäuferkonten benutzt haben. Deren Zugangsdaten waren zuvor durch per SMS verschickte Phishing-Links ausgespäht worden. Sowie sich Interessenten bei ihm auf die Online-Inserate meldeten, soll der Angeschuldigte auf Wunsch von ihm selbst angefertigte gefälschte Zulassungspapiere und Ausweiskopien übermittelt haben.

Insgesamt wurden im Tatzeitraum von 26 Kunden aus dem Bundesgebiet knapp 171.000 € als Vorkasse auf einen vermeintlichen Fahrzeugkauf überwiesen.

Der Angeschuldigte war am 15.07.2019 in seinem Heimatland festgenommen und aufgrund eines Europäischen Haftbefehls am 30.07.2019 nach Deutschland ausgeliefert worden, wo er sich seitdem in Untersuchungshaft befindet. Die Ermittlungen, die zur Festnahme des Angeschuldigten führten, waren zuvor über mehrere Monate in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den rumänischen Strafverfolgungsbehörden geführt worden. 

Über die Zulassung der Anklage muss nun eine Strafkammer des Landgerichts Augsburg entscheiden. Das Gesetz sieht für jeden Fall des gewerbsmäßigen Betrugs Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor. Das Landgericht Augsburg ist örtlich zuständig, weil in dessen Zuständigkeitsbereich zwei der 26 geschädigten Fahrzeugkäufer ihren Wohnsitz haben.