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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung Nr. 6 vom 18.03.2021

Weitere Schläge im internationalen Kampf gegen organisierten Anlagebetrug im Internet - Fünf Festnahmen sowie zahlreiche Durchsuchungen in Bulgarien, in der Ukraine sowie in Berlin

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und des Polizeipräsidiums Oberfranken

Am 16.03.2021 wurden nach umfangreichen Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Kriminalpolizeiinspektion Bamberg mit Unterstützung des Bundeskriminalamts im Rahmen einer gemeinsamen Aktion mit Strafverfolgungsbehörden aus Bulgarien Maßnahmen gegen international agierende mutmaßliche Anlagebetrüger vollzogen. Die Mitglieder dieser internationalen Tätergruppierung sollen in den vergangenen Jahren vermutlich tausende Anleger insbesondere aus dem deutschsprachigen Raum um dutzende Millionen Euro betrogen haben. Es konnten in Bulgarien insgesamt fünf Tatverdächtige festgenommen und zahlreiche Objekte durchsucht werden. Gegen die Tätergruppierung war es bereits Anfang April 2020 zu einem ersten Action Day in Bulgarien und Serbien mit mehreren Festnahmen sowie zu einem weiteren Zugriff in der Ukraine kurz vor Weihnachten 2020 gekommen. Auf  deutscher Seite werden die Ermittlungen von der bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg errichteten Zentralstelle Cybercrime Bayern geleitet, die nachdrücklich den organisierten Anlagebetrug in Form des sog. „Cybertrading“ bekämpft.


Bamberg/Sofia/Kiew/Berlin. Am 16.03.2021 wurden in Bulgarien insgesamt vier Männer und eine Frau im Alter zwischen 30 und 43 Jahren festgenommen. Für sämtliche Personen hatte die Zentralstelle Cybercrime Bayern im Vorfeld in enger Zusammenarbeit mit einer eigens im Sommer 2019 eingerichteten Ermittlungskommission der Kriminalpolizeiinspektion Bamberg wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs Haftbefehle erwirkt. Aufgrund der deutschen Fahndungsmaßnahmen erfolgte jetzt die Inhaftierung. Die Festgenommenen stammen aus Bulgarien, Tschechien und Montenegro. Parallel zur Festnahme kam es zum erfolgreichen Vollzug von Durchsuchungsbeschlüssen. Bei der Durchsuchung von sieben Objekten insbesondere in Sofia konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Die jetzigen Maßnahmen knüpften an einen ersten Action Day im April 2020 an (vgl. Pressemitteilung Nr. 5 vom 07.04.2020).


Bereits im Dezember 2020 führte zudem die Generalstaatsanwaltschaft Kiew in dem Ermittlungskomplex in der Ukraine einen groß angelegten Action Day durch, bei dem es zur vorläufigen Festnahme mehrerer Personen, zur Durchsuchung einer Vielzahl von Privat- und Geschäftsräumen und zur Beschlagnahme von Immobilien, Luxusautos und Bargeld im geschätzten Gesamtwert von bis zu 50 Millionen Euro gekommen war.


Ergänzend wurden vor wenigen Wochen in Berlin durch die Kriminalpolizeiinspektion Bamberg drei Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen.


Modus Operandi


Der Action Day vom 16.03.2021 und die vorangegangenen Maßnahmen in der Ukraine und in Berlin richteten sich gegen einer Tätergruppierung, die in den vergangenen Jahren nach einem weit verbreiteten Modus Operandi im großen Stil europaweit gravierende Vermögensschäden bei Privatanlegern über sog. Cybertrading-Plattformen, die unter verschiedenen Domains betrieben werden, verursacht haben soll. Der Tatablauf gestaltet sich in seiner Grundstruktur regelmäßig gleich. Die Täter spiegeln den potenziellen Kunden vor, digitale Plattformen für den Handel mit unterschiedlichsten Finanzinstrumenten (bis zu deren Untersagung vor allem binäre Optionen, nunmehr insbesondere CFDs, Forex, Kryptowährungen) zur Verfügung zu stellen. Eine Investition bzw. eine Platzierung von Optionen sowie ein Vorhalten von Anlegergeldern zur Rückzahlung bzw. zur Gewinnausschüttung finden in Wahrheit nicht statt. Die eingezahlten Gelder werden zu keinem Zeitpunkt einer Kapitalanlage zugeführt, die für den Kunden sichtbare Handelsplattform ist ebenso wie das angebliche Kundenkonto eine reine Täuschung. In einer Vielzahl von Fällen kommt es nach einzelnen missglückten angeblichen Trades zu einem Totalverlust des eingesetzten Kapitals.


Von dem Deliktsphänomen, das der internationalen organisierten Cyber-Kriminalität zuzurechnen ist, sind allein in Deutschland mehrere tausend Anleger betroffen. In zahlreichen anderen europäischen Ländern finden sich unzählige weitere Geschädigte. Das Dunkelfeld ist beträchtlich, da vielen Anlegern das hohe Verlustrisiko der gewählten Investmentart bekannt ist und sie irrtümlich davon ausgehen, dass sich eben dieses Risiko verwirklicht hat.


Die Täter, gegen die sich die Maßnahmen in Bulgarien, in der Ukraine sowie in Berlin richteten, sollen im Zeitraum 2018 bis April 2020 zumindest die Plattformen Trade Capital, Fibonetix, Nobel Trade, Forbslab und Huludox betrieben haben.


Internationale Zusammenarbeit unter Beteiligung von Eurojust und Bundeskriminalamt


Der Erfolg des Action Days in Bulgarien ist - ebenso wie bereits der Zugriff in der Ukraine im Dezember 2020 - maßgeblich auf die intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den ausländischen Ermittlungsbehörden (“Bulgarian Specialised Prosecutor’s Office” in Sofia sowie Generalstaatsanwaltschaft Kiew) zurückzuführen. Eine wichtige Rolle bei den durchweg international angelegten Ermittlungen kam dem Bundeskriminalamt in Wiesbaden zu, dessen Verbindungsbeamte in 2/3 aller Länder der Welt ihren Dienst versehen. Sie sorgen für einen schnellen Austausch von Informationen, um grenzüberschreitende Kriminalität effektiv zu bekämpfen, und unterstützen laufende Ermittlungen. Unterstützung erhielten die Bamberger Staatsanwälte und Ermittler zudem von der europäischen Agentur Eurojust.


Dass es trotz Corona-Pandemie erneut möglich war, reibungslos und effektiv über Grenzen hinweg zu operieren, ist ein Beweis für die guten Beziehungen der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und der beteiligten Polizeidienststellen zu ihren europäischen Partnern.


Die komplexen und aufwändigen Ermittlungen der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Kriminalpolizeiinspektion Bamberg gemeinsam mit ihren ausländischen Partnern dauern an. Weitere Einzelheiten zum Stand des Verfahrens können, um die fortdauernden europaweiten Ermittlungen nicht zu gefährden, derzeit nicht bekannt gegeben werden.