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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung Nr. 7 vom 29.03.2021

Falschgeld im Darknet und auf Social Media – Zentralstelle Cybercrime klagt 24-jährigen Ludwigshafener wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung an

Gewerbsmäßige Geldfälschung in fünf Fällen legt die Zentralstelle Cybercrime Bayern einem 24-jährigen Mann aus Ludwigshafen am Rhein zur Last. Gegen den Mann wurde nun Anklage zum Amtsgericht Starnberg erhoben.


Bamberg/Starnberg. Einen regen Handel mit gefälschten Euro-Banknoten soll ein 24-jähriger Mann, gegen den von der Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) jetzt Anklage zum Amtsgericht Starnberg erhoben wurde, betrieben haben. Ihm wird in der Anklageschrift unter anderem vorgeworfen, zwischen Juli und November 2019 in mehreren Fällen gefälschte Geldscheine auf einschlägigen Darknet-Marktplätzen und über Facebook bestellt und diese dann zumindest teilweise an andere Personen weiterveräußert zu haben. Der Kontakt zu seinen Kunden soll ebenfalls über Facebook sowie über den Messenger-Dienst Telegram abgewickelt worden sein.


Letztlich wurde der Mann Ende November 2019 festgenommen, als er Falschgeld im Nennwert von über 1.000 EUR an einen verdeckten Ermittler übergeben wollte. Im Rahmen einer anschließenden Wohnungsdurchsuchung konnten weiteres Falschgeld sowie Betäubungsmittel sichergestellt werden.


Insgesamt muss sich der junge Mann hinsichtlich des Falschgelds nun wegen fünf Fällen der gewerbsmäßigen Geldfälschung und wegen eines Falls der versuchten gewerbsmäßigen Geldfälschung verantworten. Das Gesetz sieht für die vollendeten Fälle jeweils eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren bis zu 15 Jahren vor.


Neben Falschgeld sollen auch Betäubungsmittel zum Produktangebot des Angeschuldigten gezählt haben, weswegen die Anklageschrift zudem drei Fälle des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln anführt. Der Strafrahmen für dieses Delikt reicht von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren.


Der aus Ludwigsburg am Rhein stammende Angeschuldigte, der die Tatvorwürfe im Ermittlungsverfahren teilweise eingeräumt hat, befand sich in dieser Sache Ende 2019 für einige Wochen in Untersuchungshaft. Die Anklage, über deren Zulassung jetzt das Gericht zu entscheiden hat, wurde zum Amtsgericht Starnberg erhoben, weil der Angeschuldigte zur Tatzeit im dortigen Zuständigkeitsbereich gewohnt hat.