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Generalstaatsanwaltschaft Bamberg

Pressemitteilung 6/2022 vom 18.05.2022

Nach groß angelegtem „Action Day“ wegen „Cybertrading“ in der Republik Kosovo: Anklage gegen mutmaßlichen Callcenter-Manager erhoben

Bamberg/Neu-Ulm/Augsburg. Ende April 2022 hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern gegen ein mutmaßliches Mitglied der Führungsebene einer international operierenden Bande von Anlagebetrügern Anklage erhoben. Vorangegangen waren umfangreiche Ermittlungen zusammen mit der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm, die zur Festnahme des 34-jährigen albanischen Staatsangehörigen geführt hatten. Mit der Anklage wird dem Angeschuldigten gewerbs- und bandenmäßiger Betrug in Form des sog. Cybertradings zur Last gelegt. Er muss sich vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg verantworten.

Der Angeschuldigte soll ab 2016 in hochrangiger Funktion Teil einer international operierenden und professionell organisierten Tätergruppierung gewesen sein, die sich zur fortdauernden Begehung von Betrugstaten in der Form des betrügerischen Cybertradings zusammengeschlossen hatte.

Dazu betrieb die Tätergruppierung auf zahlreichen Domains unter anderem die Trading-Plattformen FXC Markets, World FXM, CFX Point, CFD Global, Bit FX Markets, IFX Banc, Bit Cap CM, FX Optex Groups und Agricoxq. Jedenfalls seit März 2017 wurde hierzu ein Callcenter im Kosovo unterhalten, aus dem heraus zahlreiche Opfer aus dem deutschsprachigen Raum zu vermeintlichen Investitionen in verschiedene Finanzprodukte bewegt wurden. Die Gruppierung hatte auch die Bürger anderer Staaten, z.B. aus dem englischsprachigen Raum, im Visier und verursachte insgesamt einen Schaden im zweistelligen Millionenbereich.

In dem Verfahren war es im März 2021 auf Initiative der Zentralstelle Cybercrime Bayern und der Kriminalpolizeiinspektion Neu-Ulm zu umfangreichen operativen Maßnahmen im Kosovo gekommen, an denen neben bayerischen Ermittlern insgesamt über 240 kosovarische Polizeibeamte beteiligt waren. Wegen der Einzelheiten wird auf die Pressemitteilung vom 06.04.2021 verwiesen (PM 8/2021). Unter den seinerzeit verhafteten Tatverdächtigen war auch der Angeschuldigte, der zwischenzeitlich nach Deutschland ausgeliefert wurde.

Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll er bis zu seiner Festnahme als sog. CEO eines Callcenters tätig und dabei umfassend in dessen Organisation und Leitung eingebunden gewesen sein. Ausgehend von den bekannten Anzeigen deutscher und einiger österreichischer Geschädigter soll der Angeschuldigte für einen Schaden von über 4 Millionen Euro verantwortlich sein und selbst Taterträge im sechsstelligen Bereich vereinnahmt haben.

Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt eine Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Augsburg entscheiden.

Für gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.