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Generalstaatsanwaltschaft München

Pressemitteilung 12 vom 03.11.2020

Zahlreiche Durchsuchungen in Bayern anlässlich eines europaweiten Aktionstags zur Bekämpfung von Hasskriminalität

Kopf

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München und des Bayerischen Landeskriminalamts

Bayern - Ein deutliches Zeichen gegen Hasskriminalität in Bayern setzen heute Polizei und Justiz. Derzeit vollziehen Ermittler in ganz Bayern zeitgleich Durchsuchungsbeschlüsse gegen insgesamt 49 Beschuldigte. In enger Absprache mit der Bayerischen Zentralstelle für die Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München koordiniert das Bayerische Landeskriminalamt die Einsatzmaßnahmen. Der seit 2016 regelmäßig in Deutschland stattfindende „Aktionstag zur Bekämpfung von Hasspostings“ wird in diesem Jahr erstmals unter der Federführung von EUROPOL in mehreren Mitgliedstaaten der Europäischen Union als „Joint Action Day“ durchgeführt. So wird seit heute Morgen auch Verfassern von Hasspostings aus sechs weiteren EU-Ländern das Handwerk gelegt.


„Hass im Netz ist kein Kavaliersdelikt. Menschenverachtende Verleumdungen, Volksverhetzungen und sogar Morddrohungen sind schwere Straftaten, die wir konsequent zusammen mit den Staatsanwaltschaften ermitteln. Der heutige Aktionstag zeigt, dass die vermeintliche Anonymität des Internets keinen Schutz für Straftäter darstellt“, so Harald Pickert, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes.


„Jedem, der strafbare Hassposts absetzt, muss klar sein, dass dies erhebliche Konsequenzen nach sich zieht: Es kann zu einer Wohnungsdurchsuchung kommen; zudem drohen erhebliche Geld- oder Freiheitsstrafen“, so Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, Hate-Speech-Beauftragter der Bayerischen Justiz.


Mehr als zehn Straftatbestände, von Beleidigung über Bedrohung bis hin zur Volksverhetzung, können im Einzelfall erfüllt sein. Hass und Hetze im Netz sind keine Bagatelldelikte. Täter wiegen sich auf Grund der scheinbaren Anonymität des Internets in Sicherheit. Die Aktionstage der letzten Jahre und der heutige Joint Action Day machen jedoch eines klar: Täter werden ermittelt und deren Taten konsequent zur Anzeige gebracht. Die heutigen Maßnahmen in Bayern teilen sich wie folgt auf:


Tabelle Neu 2

Rückfragen zu den Ermittlungsverfahren sowie den einzelnen polizeilichen Einsätzen bitten wir an die örtlich zuständigen Polizeipräsidien zu richten.

Sie wurden selbst im Netz bedroht oder beleidigt? Sie haben Hasspostings festgestellt und möchten helfen?

Zivilcourage!

Melden Sie Hate Speech direkt im sozialen Netzwerk und benachrichtigen Sie Betroffene von Hate Speech über entsprechende Netzinhalte.

Gegenrede!

Auch aktive und sachliche Gegenrede (Counter Speech) kann eine  Möglichkeit sein, Hasskommentaren entgegenzutreten.

Melden!

Wenn Sie selbst mit Hate Speech konfrontiert werden, dann dokumentieren und sichern Sie die festgestellten Inhalte (Screenshot, Internetadresse und Ersteller sowie Datum und Uhrzeit) und melden Sie diese der nächsten  Polizeiinspektion oder Staatsanwaltschaft.

Blockieren!

Wenn Sie die Möglichkeit haben, blockieren Sie Personen, die Hate Speech verbreiten und löschen Sie den betreffenden Beitrag.

Distanz!

Beenden Sie konsequent die Kommunikation, wenn die Gegenrede ohne Erfolg bleibt.

München, 03.11.2020

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) wurde zum 01.01.2017 zum Zwecke einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen bei der Generalstaatsanwaltschaft München gebildet.

Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern und umfasst unter anderen folgenden Aufgaben:


  • Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an die ZET abgegeben werden,
  • Bearbeitung von besonderen Staatsschutzdelikten (§§ 89a, 89b, 91, 109h StGB) z.B. der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Terrorismusfinanzierung sowie
  • Bearbeitung von Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt.


Die ZET ist justizintern zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus den Bereichen Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Sie koordiniert Ermittlungen mit anderen Dienststellen auf Landes- und Bundesebene sowie international und unterstützt die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der Bekämpfung von extremistischen und terroristischen Straftaten.

Um Hass und Hetze im Netz effektiv und schlagkräftig zu bekämpfen, wurde zum 01.01.2020 bei der ZET zentral für ganz Bayern ein Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz bestellt. Gleichzeitig wurden bei den 22 bayerischen Staatsanwaltschaften entsprechende Sonderdezernate eingerichtet, deren Arbeit vom Hate-Speech-Beauftragten koordiniert und unterstützt wird. Insbesondere wirkt er dabei auf einheitliche Maßstäbe bei der Sachbearbeitung hin.  

Seit 01.06.2020 ist auch die Initiative „Justiz und Medien - konsequent gegen Hass“ bei der ZET angesiedelt.