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Generalstaatsanwaltschaft München

Pressemitteilung 02 vom 17.02.2020

Justizminister Eisenreich stellt den neuen Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz und die Sonderdezernenten für die Bekämpfung von Hate-Speech vor

Dsc 1024

Am 12.02.2020 stellte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich zusammen mit dem Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle in den Räumen der Generalstaatsanwaltschaft München den Hate-Speech-Beauftragten der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb, sowie die 22 Sonderdezernenten der 22 bayerischen Staatsanwaltschaften vor. 

Um den Hass und Hetze im Netz effektiv und schlagkräftig zu bekämpfen, wurden zum Jahreswechsel 2019/2020 bei allen 22 bayerischen Staatsanwaltschaften Sonderdezernate zur Bekämpfung von Hate-Speech eingerichtet. In diesen Dezernaten sind besonders erfahrene und kompetente Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tätig, welche Verfahren, die Hass und Hetze im Internet in ihren verschiedenen Ausprägungen zum Gegenstand haben, gebündelt bearbeiten.

Gleichzeitig wurde bei der Generalstaatsanwaltschaft München Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb zentral für ganz Bayern als Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz bestellt. In dieser Funktion koordiniert und unterstützt er die Arbeit der Sonderdezernenten der örtlichen Staatsanwaltschaften im Hinblick auf die strafrechtliche Bekämpfung von Hate-Speech und wirkt insbesondere auch auf einheitliche Maßstäbe bei der Sachbearbeitung hin. Daneben wird der Hate-Speech-Beauftragte künftig auch für das neue Online-Verfahren zuständig sein, das es Kommunalpolitikerinnen und -politikern erleichtern soll, sich bei Online-Straftaten mit einer Strafanzeige oder Prüfbitte an die Justiz zu wenden.



Dr. Ruhland
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München