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Generalstaatsanwaltschaft München

Pressemitteilung 4 vom 27.05.2020

Justiz konsequent gegen Antisemitismus: Leitfaden zur Erkennung antisemitischer Straftaten für Bayerns Staatsanwälte vorgestellt

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Am 27.05.2020 stellten der bayerische Justizminister Georg Eisenreich, Dr. Ludwig Spaenle, der Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe, Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle und Oberstaatsanwalt Andreas Franck, Antisemitismusbeauftragter der General-staatsanwaltschaft München, den Leitfaden „Antisemitische Straftaten erkennen“ vor.

Die bayerische Justiz hat in den vergangenen Jahren mit einem Bündel an Maßnahmen auf die Zunahme antisemitischer Straftaten reagiert. Unter anderem wurde bei den drei Generalstaatsanwaltschaften München, Nürnberg und Bamberg jeweils ein Antisemitismusbeauftragter bestellt. Diese erarbeiteten den Leitfaden „Antisemitische Straftaten erkennen“, um die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte bei der Verfolgung antisemitisch motivierter Straftaten zu unterstützen. In diesem Leitfaden werden eine Vielzahl von Kriterien dargestellt, die für eine judenfeindliche Tatmotivation sprechen.

Der Leitfaden wurde am 27.05.2020 in den Räumen des Generalstaatsanwalts in München durch den bayerischen Justizminister Georg Eisenreich, Dr. Ludwig Spaenle, den Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, und durch Oberstaatsanwalt Andreas Franck, Antisemitismusbeauftragter der Generalstaatsanwaltschaft München, in Anwesenheit der Antisemitismusbeauftragten der Generalstaatsanwaltschaften Nürnberg und Bamberg der Presse vorgestellt. Dabei erläuterten die Genannten den Inhalt und die Ziele des Leitfadens und waren sich einig: „Für Antisemitismus ist kein Platz in Bayern.“ (Staatsminister Georg Eisenreich).

gez.
Dr. Ruhland
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München