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Generalstaatsanwaltschaft München

Pressemitteilung 4 vom 28.04.2022

Koordinierte Durchsuchungsaktion der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) und des Polizeipräsidiums München wegen des Tatverdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung u.a. gegen die Herausgeber einer linksextremistischen Publikation

Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München und des Polizeipräsidiums München

München - Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München hat am 26.04.2022 zusammen mit dem Polizeipräsidium München (Kommissariat 43) insgesamt sieben Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts München im Stadtgebiet München und im Landkreis München vollzogen. Dem Verfahren liegt insbesondere der Tatverdacht der Gründung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gemäß § 129 StGB gegen mehrere Beschuldigte zugrunde. Diese sollen über mehrere Jahre hinweg eine Publikation mit linksextremistischen Inhalten herausgegeben und darin nicht nur zu schweren Straftaten (wie zum Beispiel Angriffe auf Polizeibeamte oder Brandanschläge auf Infrastruktureinrichtungen) aufgerufen, sondern auch regelmäßig verherrlichend über derartige Straftaten berichtet haben.

Ausgangspunkt des Verfahrens waren umfangreiche Ermittlungen des Kommissariats 43 des Polizeipräsidiums München (Politisch linksmotivierte Kriminalität) gegen eine 27-jährige und einen 28-jährigen Beschuldigten mit Wohnsitz im Landkreis München, sowie einen 27-jährigen Beschuldigten mit Wohnsitz in München.

Diese hatten mutmaßlich über mehrere Jahre hinweg eine Publikation mit linksextremistischem Inhalt herausgegeben. Im Rahmen dieser Veröffentlichungen sollen die Herausgeber auch zu schweren Straftaten (wie Angriffe gegen Polizeibeamte oder Brandanschläge auf Infrastruktureinrichtungen) aufgerufen haben. Zudem soll darin regelmäßig verherrlichend über schwere Straftaten berichtet worden sein. Dazu gehörten u.a. das in Brand setzen von Funkmasten, Polizeifahrzeugen, Datenkabeln oder eine Brandstiftung an einem Kabelschacht, welche im Mai 2021 im Münchner Osten zu Stromausfällen und Schäden in Millionenhöhe führte.

Die Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München beantragte auf der Grundlage dieser Ermittlungsergebnisse Durchsuchungsbeschlüsse, die vom Amtsgericht München erlassen wurden. Am 26.04.2022 wurden diese Durchsuchungsbeschlüsse von Einsatzkräften des Polizeipräsidiums München an den Objekten zeitgleich vollzogen. Darunter befanden sich die Wohnungen der Tatverdächtigen und mehrere angemietete Kellerräume im Stadtgebiet und im Landkreis München.

Es wurden mehrere hundert Beweismittel aufgefunden und sichergestellt. Der Abtransport dieser Gegenstände, darunter mehrere Druckmaschinen, Druckzubehör und Druckergeräte, erfolgte mittels zweier Lkws und mehrerer Pkws. Zudem wurden zahlreiche Druckwerke, Mobiltelefone, SIM-Karten, digitale Speichermedien sowie Computer gesichert. Die Auswertung und die kriminaltechnische Untersuchung dauern derzeit an.

Daneben wurden an drei Objekten verschiedene Mengen unterschiedlicher Betäubungsmittel aufgefunden. Die weiteren Ermittlungen dazu führt das Kriminalfachdezernat 8 (Rauschgiftkriminalität) des Polizeipräsidiums München.

Zwei der Tatverdächtigen (der 28-Jährige und der 27-Jährige) wurden in den jeweiligen Durchsuchungsobjekten angetroffen und zur weiteren Sachbearbeitung in das Polizeipräsidium München verbracht. Sie wurden nach Abschluss der kriminalpolizeilichen Maßnahmen entlassen.

Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen dauern an.

Informationen zur ZET

 

Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) wurde zum 01.01.2017 zum Zwecke einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen bei der Generalstaatsanwaltschaft München gebildet.

Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern und umfasst unter anderem folgende Aufgaben:

  • Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof an die ZET abgegeben werden,
  • Bearbeitung von besonderen Staatsschutzdelikten (§§ 89a, 89b, 91,109h StGB) z.B. der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Terrorismusfinanzierung sowie
  • Bearbeitung von Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder    terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt.

Die ZET ist justizintern zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus den Bereichen Terrorismus- und Extremismusbekämpfung. Sie koordiniert Ermittlungen mit anderen Dienststellen auf Landes- und Bundesebene sowie international und unterstützt die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der Bekämpfung von extremistischen und terroristischen Straftaten.

Ferner sind bei der ZET der Hate-Speech-Beauftragte der bayerischen Justiz   und der Antisemitismusbeauftragte der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt.