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Generalstaatsanwaltschaft München

Pressemitteilung 16 vom 14.09.2023

Antisemitische Straftaten in Bayern und Österreich Workshop bayerischer und österreichischer Strafermittler in Wien

„Bei der Verfolgung antisemitischer Straftaten voneinander lernen“ - unter diesem Motto steht das Treffen von Vertretern bayerischer und österreichischer Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden, das am 14. und 15.09.2023 in Wien stattfindet.
Der Antisemitismuskoordinator der österreichischen Bundesregierung, Dr. Antonio Martino, lud zu dem zweitägigen Austausch ein, um die effektive Verfolgung judenfeindlicher Straftaten zu diskutieren.

Es ist das zweite Treffen dieser Art. Erstmals im September 2022 veranstaltete der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, einen Workshop mit Vertretern österreichischer Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden. Teilnehmer des diesjährigen Workshops sind neben dem Antisemitismusbeauftragten der Bayerischen Justiz weitere bayerische Staatsanwälte und Polizeibeamte, sowie auch Mitarbeiter des bayerischen Justizministeriums und des Verfassungsschutzes.

Österreich war eines der ersten Länder Europas, das eine Strategie gegen Antisemitismus beschloss. Im Rahmen des Workshops stellen die Vertreter der österreichischen und bayerischen Sicherheitsbehörden das aktuelle Lagebild zu antisemitischen Straftaten und Straftätern vor. Zudem werden der Antisemitismuskoordinator der österreichischen Bundesregierung und ein Vertreter des österreichischen Bundesministeriums für Inneres einen Überblick über die dortigen Strategien zur Bekämpfung von Antisemitismus geben.
Zentrales Thema der Arbeitstagung sind auch die Grenzen der Meinungsfreiheit bei antisemitischen Äußerungen – eine rechtliche Fragestellung, die in beiden Ländern die Gerichte und Staatsanwaltschaften eingehend beschäftigt.
Der Workshop bietet einen Rahmen für einen Erfahrungsaustausch der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, der für eine effiziente Bekämpfung antisemitischer Straftaten von besonderer Bedeutung ist.

Der Generalstaatsanwalt in München, Reinhard Röttle, hebt hervor: „Der Ausbau der grenzüberschreitenden Kooperation und der internationale Austausch sind mir sehr wichtig. Das gilt ganz besonders bei der Bekämpfung judenfeindlicher Straftaten.“

Der Zentrale Antisemitismusbeauftragte der Bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, zu diesem Workshop: „Judenfeindliche Kriminalität ist ein grenzüberschreitendes Phänomen. Wir wollen in den kommenden Jahren auch weitere europäische Sicherheitsbehörden und Staatsanwaltschaften für unseren Austausch gewinnen.“


gez.
Weinzierl
Oberstaatsanwalt
Stellvertretender Pressesprecher
der Generalstaatsanwaltschaft München