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Generalstaatsanwaltschaft München

Pressemitteilung 19 vom 18.10.2023

Durchsuchung der Generalstaatsanwaltschaft München wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS)

Die Generalstaatsanwaltschaft München -Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus- hat heute Morgen die Wohnung eines 34-jährigen syrischen Staatsangehörigen in Marktoberdorf wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§§ 129a,129b des Strafgesetzbuchs, StGB) durchsuchen lassen.

Aufgrund der Angaben eines Zeugen besteht der Verdacht, dass der Beschuldigte vor seiner Einreise in die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2015 bei der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ in Syrien mitwirkte. Er soll organisatorische Tätigkeiten übernommen haben, aber auch bei Durchsuchungen und Festnahmen des IS beteiligt gewesen sein.  Anhaltspunkte für eine unmittelbare Beteiligung an Tötungshandlungen bestehen derzeit nicht.

Ziel der Durchsuchung ist das Auffinden von Beweismitteln, die den Verdacht weiter stützen können.

Bei der Organisation „Islamischer Staat“ handelt es sich um eine ausländische Vereinigung, deren Tätigkeit darauf ausgerichtet ist, Morde bzw. Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu begehen. Nach dem Straftatbestand des § 129b StGB können auch Unterstützungshandlungen, die im Ausland durch nicht deutsche Staatsangehörige vorgenommen wurden, bestraft werden, soweit durch die Aktivitäten der Terrororganisation deutsche Staatsangehörige verletzt oder getötet wurden. Der Straftatbestand sieht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren vor.

Der Generalstaatsanwalt in München, Reinhard Röttle, betont hierzu: „Terroristen und deren Unterstützer werden von uns mit allen rechtlichen Möglichkeiten nachhaltig und effizient verfolgt. Es ist unerlässlich, jedem Verdacht nachzugehen und kriminelle Strukturen aufzudecken.“


gez.
Weinzierl
Oberstaatsanwalt
Stellvertretender Pressesprecher
der Generalstaatsanwaltschaft München