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Generalstaatsanwaltschaft München

Pressemitteilung 21 vom 08.11.2023

Generalstaatsanwaltschaft München erwirkt rechtskräftige Verurteilung wegen Billigung des antisemitischen Anschlags von Tel Aviv vom 7. April 2022

Am 7. April 2022 schoss ein mutmaßlich palästinensischer Täter im Zentrum Tel Avivs wahllos auf Passanten – zwei Menschen starben, mindestens zehn weitere Personen wurden verletzt. Die Generalstaatsanwaltschaft München hat nunmehr die rechtskräftige Verurteilung eines deutschen Staatsangehörigen mit irakischen Wurzeln erreicht, der diese Tat im Internet billigte.

Der zum Tatzeitpunkt 34-jährige in Nürnberg wohnhafte Täter kommentierte den Anschlag am 8. April 2022 in einem öffentlichen Chat auf der facebook-Seite der Jüdischen Allgemeinen Zeitung mit den Worten „Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht“. Mit dieser abwegigen Bewertung billigte er die wahllosen Mordanschläge des Täters von Tel Aviv. Durch die Generalstaatsanwaltschaft München -Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus- wurde daraufhin eine Durchsuchung bei dem Täter veranlasst und schließlich am 16. September 2022 wegen des Straftatbestands der Belohnung und Billigung von Straftaten (§ 140 Nr. 2 des Strafgesetzbuches)  Anklage erhoben.

Der Angeklagte wurde in der Folge durch das Amtsgericht Nürnberg und im Berufungsverfahren durch das Landgericht Nürnberg-Fürth insoweit zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Der Angeklagte legte gegen die Verurteilung Revision ein und beantragte die Aufhebung des Urteils.

Die Generalstaatsanwaltschaft München ist dem Antrag des Angeklagten entschieden entgegengetreten und hat in ihrer zehnseitigen Antragsschrift ihre Position weiter vertreten. Insbesondere wurde klargestellt, dass es sich bei dem Kommentar offensichtlich nicht um eine Kritik am israelischen Staat handele.

Das Bayerische Oberste Landesgericht ist der Argumentation der Generalstaatsanwaltschaft München vollumfänglich gefolgt. Entsprechend wurde die Revision des Angeklagten mit Beschluss vom 4. Oktober 2023 als unbegründet verworfen. Der Angeklagte ist damit rechtskräftig verurteilt.

Der Generalstaatsanwalt in München, Reinhard Röttle, hierzu:

„Wer Mordanschläge billigt, ist geistiger Brandstifter und damit Wegbereiter des Terrorismus. Bereits vor dem Massaker vom 7. Oktober 2023 an der israelischen Zivilbevölkerung war die konsequente und nachhaltige Verfolgung antisemitischer Straftaten eine Kernaufgabe der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus. Der aktuelle Erfolg bestätigt unsere Haltung und ist eine Warnung für alle Hetzer im Netz.“

gez.
Weinzierl
Oberstaatsanwalt
Stellvertretender Pressesprecher
der Generalstaatsanwaltschaft München