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Generalstaatsanwaltschaft München

Pressemitteilung 24 vom 14.12.2023

Zahlreiche Durchsuchungen in Bayern anlässlich des Aktionstags zur Bekämpfung von Hasskriminalität

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Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft München und des Bayerischen Landeskriminalamts

Bayern – Fehlender Respekt, aber auch verbale und tätliche Angriffe sind mittlerweile fast täglich in unserer Gesellschaft feststellbar. Im Rahmen einer europaweit konzertierten Aktion zur Bekämpfung von Hasskriminalität haben Ermittler in ganz Bayern Gefährderansprachen, Vernehmungen sowie Durchsuchungsbeschlüsse unter Koordination der Generalstaatsanwaltschaft München und dem Bayer. Landeskriminalamt gegen insgesamt 33 Beschuldigte durchgeführt.  

Bayern knüpft dabei direkt an den konzertierten Aktionstag PLUS gegen Antisemitismus vom 21.11.2023 an.


Anlass für die heutigen Durchsuchungen waren dabei in der Regel Postings volksverhetzender Texte auf verschiedensten Social Media Plattformen. Beispielsweise wurden dort Zuwanderer grundsätzlich als „Vergewaltiger“, „Mörder“ oder „Messerstecher“ diffamiert.


„Wer Grenzen unseres friedlichen Zusammenlebens überschreitet, volksverhetzende und antisemitische Nachrichten formuliert, darf sich nicht von vermeintlicher Anonymität des Netzes geschützt fühlen. Wir schauen nicht weg. Diese Straftaten werden konsequent einer Strafverfolgung zugeführt.“
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so Harald Pickert, Präsident des Bayerischen Landeskriminalamtes.


„Wir lassen bei der Bekämpfung von „Hate-Speech“ als einer der herausforderndsten Aufgaben unserer Zeit nicht nach. Die Täter werden unermüdlich ermittelt und entsprechend ihrer strafrechtlichen Verantwortung vor Gericht gestellt.“,
so Reinhard Röttle, Generalstaatsanwalt in München.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um 27 Männer und sechs Frauen, im Alter von 17 bis 75 Jahren.

Die Maßnahmen in Bayern am 14.12.2023 teilen sich wie folgt auf:


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Das Bayerische Landeskriminalamt koordinierte die Einsatzmaßnahmen.

Rückfragen zu den einzelnen Ermittlungsverfahren bitten wir an die örtlich zuständigen Polizeipräsidien oder Staatsanwaltschaften zu richten.

München, 14.12.2023