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Generalstaatsanwaltschaft München

Pressemitteilung 4 vom 10.02.2023

Betreiber der Internet-Seite “Judas-Watch” in Österreich zu 4 Jahren Gefängnis verurteilt

Wien - München: Am 25.01.2023 verurteilte das Oberlandesgericht Wien in letzter Instanz einen 25-jährigen Österreicher wegen des Betreibens der Internetseite “Judas-Watch” zu einer Gefängnisstrafe von 4 Jahren. Wegen des Verbots der Doppelbestrafung musste nunmehr das wegen des identischen Sachverhalts parallel geführte Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft München eingestellt werden.

Die Internetseite “Judaswatch”, deren Betreiber der rechtskräftig Verurteilte war, listete steckbriefartig jüdische Bürgerinnen und Bürger sowie nicht-jüdische Personen auf, versah jüdische Personen mit einem gelben Stern und erklärte, weshalb es sich bei den genannten Menschen um sog. “Volksverräter” handeln würde. Wegen dieses Sachverhalts führte der bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelte Zentrale Antisemitismusbeauftragte der bayerischen Justiz, Oberstaatsanwalt Andreas Franck, in Deutschland ein Ermittlungsverfahren wegen Volksverhetzung gemäß § 130 StGB gegen einen unbekannten Täter, da auf diese Internetseite auch von Deutschland aus zugegriffen werden konnte.

Parallel dazu wurde von den österreichischen Behörden wegen desselben Sachverhalts ebenfalls ein Ermittlungsverfahren wegen des Tatverdachts “der nationalsozialistischen Wiederbetätigung gemäß § 3g Verbotsgesetz 1947” (nach österreichischem Recht) geführt, in welchem ein 25-jähriger Österreicher als Täter identifziert werden konnte. Die Anklage gegen den österreichischen Staatsangehörigen in Wien, in welcher ihm noch weitere Verstöße gegen das österreichische Verbotsgesetz 1947 zur Last gelegt wurden, führte schließlich letzinstanzlich zur rechtskräftigen Verurteilung des Österreichers zu einer Gefängnisstrafe von 4 Jahren.

Da eine Person wegen einer Straftat nur einmal verurteilt werden kann, musste das Verfahren der Generalstaatsanwaltschaft München nunmehr eingestellt werden (Verbot der Doppelbestrafung, Art. 54 des Schengener Durchführungsübereinkommens – SDÜ). Ermittlungsansätze für eine Beteiligung weiterer Täter hatten sich im hiesigen Ermittlungsverfahren nicht ergeben. Die Ermittlungsverfahren in Deutschland und in Österreich wurden in enger Kooperation zwischen den beteiligten Behörden geführt.

Reinhard Röttle, Generalstaatsanwalt in München: “Das Urteil des Wiener Gerichts ist ein starkes Signal in Richtung judenfeindlicher Straftäter, die sich in der vermeintlichen Anonymität des Internets sicher fühlen.”


München, 10.02.2023

 

Dr. Ruhland
Leitender Oberstaatsanwalt
Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München