Pressemitteilung 7 vom 09.09.2025
Oberstaatsanwalt Martin Strunz wird ständiger Vertreter der Direktorin des Amtsgerichts Passau
München – Landshut Am 5. September 2025 überreichte der Münchner Generalstaatsanwalt Reinhard Röttle in den Räumen der Staatsanwaltschaft Landshut im Beisein des Leitenden Oberstaatsanwalts in Landshut, Georg Freutsmiedl, Oberstaatsanwalt Martin Strunz seine Ernennungsurkunde zum ständigen Vertreter der Direktorin des Amtsgerichts Passau zum 1. Oktober 2025.
Generalstaatsanwalt Röttle bedankte sich im Rahmen dieser Feierstunde für die von Oberstaatsanwalt Strunz bei der Staatsanwaltschaft Landshut geleistete Arbeit und wünschte ihm viel Erfolg und Freude in seinem neuen Amt.
Der Generalstaatsanwalt in München, Reinhard Röttle:
„Die Staatsanwaltschaft Landshut verliert einen hervorragenden Oberstaatsanwalt, der wertvolle Arbeit für die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geleistet hat und sich als Abteilungsleiter unermüdlich für die Belange seiner Abteilungsmitglieder eingesetzt hat.“
Martin Strunz, geboren 1979, begann seine Karriere in der Bayerischen Justiz im März 2007 als Richter beim Amtsgericht Viechtach, bevor er im Dezember 2008 als Staatsanwalt zur Staatsanwaltschaft Deggendorf wechselte. Von Januar 2010 bis Ende April 2019 war er als Richter am Landgericht in Deggendorf tätig. Zum 1. Mai 2019 wurde er zum Staatsanwalt als Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Landshut befördert und zum 1. Dezember 2021 dort auch zum Oberstaatsanwalt. Seitdem leitet Oberstaatsanwalt Strunz dort eine Abteilung für die Verfolgung von allgemeinen Strafsachen und ist neben seinen umfangreichen sonstige Tätigkeiten auch als Vertreter des Pressesprechers der Staatsanwaltschaft Landshut tätig.
München, den 9. September 2025
Dr.
Ruhland
Leitender
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher der Generalstaatsanwaltschaft München