Menü

Generalstaatsanwaltschaft München

Verfahrensübersicht

Allgemeines
Der Generalstaatsanwalt ist als Leiter der dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz unmittelbar nachgeordneten Mittelbehörde auch für die Personalverwaltung, also für eine gleichmäßige Personalverteilung und einen sinnvollen Personaleinsatz der Mitarbeiter seines Bezirks mitverantwortlich. Er prüft in regelmäßigen Abständen Organisation und Abwicklung der Geschäfte der nachgeordneten Behörden.
Schließlich wird der Generalstaatsanwalt für alle seinen Geschäftsbereich berührenden 9 Problemstellungen, insbesondere zu Gesetzentwürfen gehört, zu denen er auf Grundlage von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaften gegenüber dem Staatsministerium der Justiz seine Auffassung darlegt.
Auslieferungssachen
Die Generalstaatsanwaltschaft bearbeitet Auslieferungsverfahren und Vorgänge im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Strafsachen.
Bekämpfung von organisierter Kriminalität (OK) und Betäubungsmittelkriminalität
Ein bedeutender Schwerpunkt bei der Generalstaatsanwaltschaft ist der Kampf gegen die organisierte und transnationale Kriminalität. Hier werden die Bereiche nationaler und internationaler Zusammenarbeit immer wichtiger. Daher ist bei den Generalstaatsanwaltschaften jeweils ein OK-Koordinator angesiedelt.

Der OK-Koordinator stellt die umfassende, gegenseitige Information der beteiligten Behörden (Staatsanwaltschaften, Polizei, Steuerfahndung und Nachrichtendienste) sicher und sorgt in den entsprechenden Ermittlungsverfahren für reibungslose und effektive Zusammenarbeit.
Dies betrifft insbesondere die Bereiche Rauschgifthandel, Menschenhandel, organisierte Kfz-Diebstähle und -Verschiebungen, Korruptionsdelikte, Blitzeinbrüche und Verfahren aus dem Rotlichtmilieu.
Berufsgerichtliche Verfahren
Die Generalstaatsanwaltschaft München ist Ermittlungs- und Anschuldigungsbehörde bei  beruflichen Verstößen gegen Rechtsanwälte und Steuerberater aus ihrem Bezirk.

Dienst- und Fachaufsicht
Der Generalstaatsanwalt übt die Dienst- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Staatsanwaltschaften seines Bezirks aus. Sinn der Dienstaufsicht ist die gleichmäßige Rechtsanwendung bei allen Staatsanwaltschaften im Bezirk. Um die Sach- und Rechtslage überprüfen zu können, wird die Generalstaatsanwaltschaft über alle bedeutsamen Verfahren von den ihr nachgeordneten Staatsanwaltschaften unterrichtet. Auf entsprechende Beschwerden überprüft sie z.B. die Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaften in Ermittlungsverfahren.
Disziplinarsachen
Die Generalstaatsanwaltschaft München betreibt die Disziplinarverfahren u. a. gegen Beamte der Staatsanwaltschaften und des Vollzugsdienstes sowie gegen Richter und Beamte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amts,- und Landgerichte, Oberlandesgericht) aus ihrem Bezirk, gegen Notare aus ganz Bayern und gegen Patentanwälte bundesweit.
Entschädigung für Strafverfolgung
Die Generalstaatsanwaltschaft entscheidet über Anträge auf Entschädigung wegen Strafverfolgungsmaßnahmen und über die Zuerkennung von Belohnungen für die Mithilfe bei der Aufklärung schwerer Straftaten. Sie vertritt den Justizfiskus vor den Gerichten, teilweise aber auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ersatzansprüchen gegen den Freistaat Bayern.
Gnadensachen
Seit Inkrafttreten der neuen Bayerischen Gnadenordnung zum 01.05.06 sind die Generalstaatsanwälte in Bayern in gewissem Umfang zu positiven Gnadenentscheidungen ermächtigt, sofern nicht das erkennende Gericht einem Gnadenerweis entgegentritt. So können beispielsweise Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr gnadenweise zur Bewährung ausgesetzt, Geldstrafen bis zu 180 Tagessätze bis zu einem Geldbetrag von 6000.- erlassen oder Fahrverbote aufgehoben bzw. abgekürzt werden.
Hate-Speech-Beauftragter
Um Hass und Hetze im Netz effektiv und schlagkräftig zu bekämpfen, wurde zum 01.01.2020 bei der Generalstaatsanwaltschaft München Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb zentral für ganz Bayern als Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz bestellt.

In dieser Funktion koordiniert und unterstützt er die Arbeit der 22 Sonderdezernenten der örtlichen Staatsanwaltschaften im Hinblick auf die strafrechtliche Bearbeitung von Verfahren, die Hass und Hetze im Internet in ihren verschiedenen Ausprägungen zum Gegenstand haben. Insbesondere wirkt er dabei auf einheitliche Maßstäbe bei der Sachbearbeitung hin. 

Daneben wird der Hate-Speech-Beauftragte künftig auch für das neue Online-Verfahren zuständig sein, das es Kommunalpolitikerinnen und -politikern erleichtern soll, sich bei Straftaten zum Nachteil von Mandatsträgern mittels Internet mit einer Strafanzeige oder Prüfbitte an die Justiz zu wenden.
Rechtssachen

Die Generalstaatsanwaltschaft München nimmt darüber hinaus die Aufgaben der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht und dem Oberlandesgericht München wahr. Diese Tätigkeit bezieht sich insbesondere auf:

  • alle Revisionen, über die das Bayerische Oberste Landesgericht zu entscheiden hat
  • alle Rechtsbeschwerden im Ordnungswidrigkeitenverfahren
  • Vorlage aller Revisionen der Staatsanwaltschaften aus dem Oberlandesgerichtsbezirk München, die dem Generalbundesanwalt zuzuleiten sind
  • Haftprüfungsverfahren
  • alle Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte des Bezirks
  • Anträge in sogenannten Klageerzwingungsverfahren
  • die Überprüfung von strafverfahrensrechtlichen Verwaltungsakten (§ 23 EGGVG).
Bayerische Kontaktstelle des Europäischen Justiziellen Netzes (EJN)

Im internationalen Rahmen werden länderübergreifende Ermittlungen seit 1998 unterstützt durch das Europäische Justizielle Netz (EJN) mit seinen Kontaktstellen in allen Mitgliedsstaaten der EU und den Beitrittskandidatenländern. Es handelt sich dabei um ein Netzwerk von Kontaktstellen in den Justizbehörden dieser Länder zur wechselseitigen Unterstützung in grenzüberschreitenden Strafverfahren. Die Kontaktstelle für Bayern ist bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt.

Das EJN wird für die Unterstützung der Staatsanwaltschaften und Gerichte bei Rechtshilfeersuchen sowie in Auslieferungsverfahren genutzt.

Für eilige Vorgänge im Bereich der internationalen Zusammenarbeit besteht ein 24/7 Bereitschaftsdienst

Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET)
Die Zentralstelle wurde zum Zwecke einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen gebildet. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern und umfasst u.a. folgende Aufgaben:
  • Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gem. § 142a Abs. 2 und 4 GVG abgegeben werden
  • Verfahren wegen § 89a bis § 89c StGB (u.a. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung)
  • Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder    terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt

Die ZET ist justizintern zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus den Bereichen Terrorismus- und Extremismusbekämpfung, sie koordiniert Ermittlungen mit anderen Dienststellen auf Landes- und Bundesebene sowie international und unterstützt die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der Bekämpfung von extremistischen/terroristischen Straftaten.
Zentrale Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung in Bayern (ZKV BY)

Seit dem 9. Oktober 2018 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft München die Zentrale Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung in Bayern (ZKV BY).
Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Neuregelungen erweitern den Anwendungsbereich der Einziehung von Einnahmen aus Straftaten sowie die Möglichkeiten der Entschädigung von Tatopfern noch im Strafvollstreckungsverfahren ganz erheblich. Die Zentrale Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung (ZKV BY) unterstützt die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Erfüllung des Ziels, die konsequente Einziehung von inkriminierten Vermögenswerten flächendeckend und nachhaltig als das zentrale Instrument zur effektiven Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Betäubungsmittelkriminalität und Wirtschaftskriminalität sowie zur Eindämmung der Finanzierung von terroristischen Tätern und Vereinigungen zu implementieren. Hierzu obliegen der ZKV BY insbesondere


• koordinierende Aufgaben einer Ansprechstelle für verfahrensübergreifende Fragestellungen,


• Unterstützung der Fortbildung im Bereich Vermögensabschöpfung in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz sowie


• die Beratung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in komplexen verfahrensbezogenen Einzelfragen.

Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften

Es gibt keine an eine andere Staatsanwaltschaft abgegebenen (externen) Verfahren.

Zentralisiertes Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.
Landesjustizkasse (LJK)