Verfahrensübersicht
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Der Generalstaatsanwalt ist als Leiter der dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz unmittelbar nachgeordneten Mittelbehörde auch für die Personalverwaltung, also für
eine gleichmäßige Personalverteilung und einen sinnvollen Personaleinsatz der Mitarbeiter seines Bezirks mitverantwortlich. Er prüft in regelmäßigen Abständen Organisation und Abwicklung der Geschäfte der nachgeordneten Behörden.
Schließlich wird der Generalstaatsanwalt für alle seinen Geschäftsbereich berührenden 9 Problemstellungen, insbesondere zu Gesetzentwürfen gehört, zu denen er auf Grundlage von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaften gegenüber dem Staatsministerium der Justiz seine Auffassung darlegt.
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Die Generalstaatsanwaltschaft bearbeitet Auslieferungsverfahren und Vorgänge
im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Strafsachen.
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Ein bedeutender Schwerpunkt bei der Generalstaatsanwaltschaft ist der Kampf
gegen die organisierte und transnationale Kriminalität. Hier werden die Bereiche nationaler und internationaler Zusammenarbeit immer wichtiger.
Daher ist bei den Generalstaatsanwaltschaften jeweils ein OK-Koordinator angesiedelt.
Der OK-Koordinator stellt die umfassende, gegenseitige Information der beteiligten Behörden (Staatsanwaltschaften, Polizei, Steuerfahndung und Nachrichtendienste) sicher und sorgt in den entsprechenden Ermittlungsverfahren für reibungslose und effektive Zusammenarbeit.
Dies betrifft insbesondere die Bereiche Rauschgifthandel, Menschenhandel, organisierte Kfz-Diebstähle und -Verschiebungen, Korruptionsdelikte, Blitzeinbrüche und Verfahren aus dem Rotlichtmilieu.
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Die Generalstaatsanwaltschaft München ist Ermittlungs- und Anschuldigungsbehörde bei berufsrechtlichen Verstößen von Rechtsanwälten (Kammerbezirk RAK München), Steuerberatern (bayernweit)
und Patentanwälten (bundesweit).
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Der Generalstaatsanwalt übt die Dienst- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Staatsanwaltschaften seines Bezirks aus. Sinn der Dienstaufsicht ist die gleichmäßige Rechtsanwendung bei allen Staatsanwaltschaften im Bezirk. Um die Sach- und Rechtslage überprüfen zu können, wird die Generalstaatsanwaltschaft über alle bedeutsamen Verfahren von den ihr nachgeordneten Staatsanwaltschaften unterrichtet.
Auf entsprechende Beschwerden überprüft sie z.B. die Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaften in Ermittlungsverfahren.
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Die Generalstaatsanwaltschaft München betreibt die Disziplinarverfahren u. a. gegen Beamte der Staatsanwaltschaften und des
Vollzugsdienstes sowie gegen Richter und Beamte der ordentlichen Gerichtsbarkeit aus dem Oberlandesgerichtsbezirk München und gegen Notare
bayernweit.
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Die Generalstaatsanwaltschaft entscheidet über Anträge auf Entschädigung
wegen Strafverfolgungsmaßnahmen und über die Zuerkennung von Belohnungen
für die Mithilfe bei der Aufklärung schwerer Straftaten. Sie vertritt den Justizfiskus vor den Gerichten, teilweise aber auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ersatzansprüchen gegen den Freistaat Bayern.
- Seit Inkrafttreten der neuen Bayerischen Gnadenordnung zum 01.05.06 sind die Generalstaatsanwälte in Bayern in gewissem Umfang zu positiven Gnadenentscheidungen ermächtigt, sofern nicht das erkennende Gericht einem Gnadenerweis entgegentritt. So können beispielsweise Freiheitsstrafen bis zu 1 Jahr gnadenweise zur Bewährung ausgesetzt, Geldstrafen bis zu 180 Tagessätze bis zu einem Geldbetrag von 6000.- erlassen oder Fahrverbote aufgehoben bzw. abgekürzt werden.
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Um Hass und Hetze im Netz effektiv und schlagkräftig zu bekämpfen, wurde zum 01.01.2020 bei der Generalstaatsanwaltschaft München Oberstaatsanwalt Klaus-Dieter Hartleb zentral für ganz Bayern als Hate-Speech-Beauftragter der bayerischen Justiz bestellt.
In dieser Funktion koordiniert und unterstützt er die Arbeit der 22 Sonderdezernenten der örtlichen Staatsanwaltschaften im Hinblick auf die strafrechtliche Bearbeitung von Verfahren, die Hass und Hetze im Internet in ihren verschiedenen Ausprägungen zum Gegenstand haben. Insbesondere wirkt er dabei auf einheitliche Maßstäbe bei der Sachbearbeitung hin.
Daneben wird der Hate-Speech-Beauftragte künftig auch für das neue Online-Verfahren zuständig sein, das es Kommunalpolitikerinnen und -politikern erleichtern soll, sich bei Straftaten zum Nachteil von Mandatsträgern mittels Internet mit einer Strafanzeige oder Prüfbitte an die Justiz zu wenden.
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Die Generalstaatsanwaltschaft München nimmt darüber hinaus die Aufgaben der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Bayerischen Obersten Landesgericht und dem Oberlandesgericht München wahr. Diese Tätigkeit bezieht sich insbesondere auf:
- alle Revisionen, über die das Bayerische Oberste Landesgericht zu entscheiden hat
- alle Rechtsbeschwerden im Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Vorlage aller Revisionen der Staatsanwaltschaften aus dem Oberlandesgerichtsbezirk München, die dem Generalbundesanwalt zuzuleiten sind
- Haftprüfungsverfahren
- alle Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte des Bezirks
- Anträge in sogenannten Klageerzwingungsverfahren
- die Überprüfung von strafverfahrensrechtlichen Verwaltungsakten (§ 23 EGGVG).
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Im internationalen Rahmen werden länderübergreifende Ermittlungen seit 1998 unterstützt durch das Europäische Justizielle Netz (EJN) mit seinen Kontaktstellen in allen Mitgliedsstaaten der EU und den Beitrittskandidatenländern. Es handelt sich dabei um ein Netzwerk von Kontaktstellen in den Justizbehörden dieser Länder zur wechselseitigen Unterstützung in grenzüberschreitenden Strafverfahren. Die Kontaktstelle für Bayern ist bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt.
Das EJN wird für die Unterstützung der Staatsanwaltschaften und Gerichte bei Rechtshilfeersuchen sowie in Auslieferungsverfahren genutzt.
Für eilige Vorgänge im Bereich der internationalen Zusammenarbeit besteht ein 24/7 Bereitschaftsdienst
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Die Zentralstelle wurde zum Zwecke einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen gebildet. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern und umfasst u.a. folgende Aufgaben:
- Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gem. § 142a Abs. 2 und 4 GVG abgegeben werden
- Verfahren wegen § 89a bis § 89c StGB (u.a. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung)
- Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt
Die ZET ist justizintern zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus den Bereichen Terrorismus- und Extremismusbekämpfung, sie koordiniert Ermittlungen mit anderen Dienststellen auf Landes- und Bundesebene sowie international und unterstützt die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der Bekämpfung von extremistischen/terroristischen Straftaten.
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Die Zentralstelle Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung (ZGV) bei der Generalstaatsanwaltschaft München besteht seit dem 1. April 2025.
Sie entstand aus der seit dem 9. Oktober 2018 bei der Generalstaatsanwaltschaft München errichteten Zentralen Koordinierungsstelle für Vermögensabschöpfung in Bayern (ZKV BY), deren Tätigkeitsbereich zum 1. Oktober 2022 ausgeweitet und die gleichzeitig umbenannt wurde in Zentral- und Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung Bayern (ZKV).Hintergrund der Errichtung der ZKV war das am 1. Juli 2017 in Kraft getretene Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung. Durch dieses Gesetz wurden die Möglichkeiten zur Einziehung von Taterträgen sowie zur Entschädigung von Tatopfern erheblich ausgeweitet. Die Zentralstelle unterstützt die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der konsequenten Einziehung von inkriminierten Geldern als dem zentralen Instrument zur effektiven Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Betäubungsmittelkriminalität und Wirtschaftskriminalität sowie zur Eindämmung der Finanzierung von terroristischen Tätern und Vereinigungen.
Zum 1. April 2025 wurde der Tätigkeitsbereich der ZKV erneut ausgeweitet auf den Bereich der Geldwäschebekämpfung. Gleichzeitig erfolgte die Umbenennung in Zentralstelle Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung Bayern (ZGV).
Der ZGV obliegen im Bereich Geldwäschebekämpfung und Vermögensabschöpfung insbesondere
- koordinierende Aufgaben einer Ansprechstelle für verfahrensübergreifende Fragestellungen,
- die Beratung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in komplexen verfahrensbezogenen Einzelfragen sowie
- Unterstützung der Fortbildung im Bereich Vermögensabschöpfung in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz.
Weiter ist die ZGV für folgende operative Tätigkeiten zuständig:
- Durchführung von Geldwäscheverfahren von besonderer Bedeutung im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft München.
- Durchführung selbständiger Einziehungsverfahren gemäß § 76a Abs. 1 bis 4 StGB in Bayern, soweit der Einziehungsbetrag mindestens 10.000 EUR beträgt.
- Vollstreckung ausländischer rechtskräftiger Einziehungsentscheidungen nach der VO (EU) 2018/1805/EU in Bayern.
- Amtshilfe für den Delegierten Europäischen Staatsanwalt nach § 9 S. 2 EUStAG in Bayern.
Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften
Es gibt keine an eine andere Staatsanwaltschaft abgegebenen (externen) Verfahren.
Zentralisiertes Verfahren
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.
Landesjustizkasse (LJK)