Verfahrensübersicht
-
Der Generalstaatsanwalt ist als Leiter der dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz unmittelbar nachgeordneten Mittelbehörde auch für die Personalverwaltung, also für
eine gleichmäßige Personalverteilung und einen sinnvollen Personaleinsatz der Mitarbeiter seines Bezirks mitverantwortlich. Er prüft in regelmäßigen Abständen Organisation und Abwicklung der Geschäfte der nachgeordneten Behörden.
Schließlich wird der Generalstaatsanwalt für alle seinen Geschäftsbereich berührenden 9 Problemstellungen, insbesondere zu Gesetzentwürfen gehört, zu denen er auf Grundlage von Stellungnahmen der Staatsanwaltschaften gegenüber dem Staatsministerium der Justiz seine Auffassung darlegt. -
Die Generalstaatsanwaltschaft bearbeitet Auslieferungsverfahren und Vorgänge
im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in Strafsachen. -
Ein bedeutender Schwerpunkt bei der Generalstaatsanwaltschaft ist der Kampf
gegen die organisierte und transnationale Kriminalität. Hier werden die Bereiche nationaler und internationaler Zusammenarbeit immer wichtiger.
Daher ist bei den Generalstaatsanwaltschaften jeweils ein OK-Koordinator angesiedelt.
Der OK-Koordinator stellt die umfassende, gegenseitige Information der beteiligten Behörden (Staatsanwaltschaften, Polizei, Steuerfahndung und Nachrichtendienste)
sicher und sorgt in den entsprechenden Ermittlungsverfahren für reibungslose und effektive Zusammenarbeit.
Dies betrifft insbesondere die Bereiche Rauschgifthandel, Menschenhandel, organisierte Kfz-Diebstähle und -Verschiebungen, Korruptionsdelikte, Blitzeinbrüche und Verfahren aus dem Rotlichtmilieu. -
Die Generalstaatsanwaltschaft München ist Ermittlungs- und Anschuldigungsbehörde bei beruflichen Verstößen gegen Rechtsanwälte und Steuerberater aus ihrem Bezirk.
-
Der Generalstaatsanwalt übt die Dienst- und Fachaufsicht über die nachgeordneten Staatsanwaltschaften seines Bezirks aus. Sinn der Dienstaufsicht ist die gleichmäßige Rechtsanwendung bei allen Staatsanwaltschaften im Bezirk. Um die Sach- und Rechtslage überprüfen zu können, wird die Generalstaatsanwaltschaft über alle bedeutsamen Verfahren von den ihr nachgeordneten Staatsanwaltschaften unterrichtet.
Auf entsprechende Beschwerden überprüft sie z.B. die Einstellungsentscheidungen der Staatsanwaltschaften in Ermittlungsverfahren. -
Die Generalstaatsanwaltschaft München betreibt die Disziplinarverfahren u. a. gegen Beamte der Staatsanwaltschaften und des
Vollzugsdienstes sowie gegen Richter und Beamte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Amts,- und Landgerichte, Oberlandesgericht) aus ihrem Bezirk, gegen Notare aus ganz Bayern und gegen Patentanwälte bundesweit. -
Die Generalstaatsanwaltschaft entscheidet über Anträge auf Entschädigung
wegen Strafverfolgungsmaßnahmen und über die Zuerkennung von Belohnungen
für die Mithilfe bei der Aufklärung schwerer Straftaten. Sie vertritt den Justizfiskus vor den Gerichten, teilweise aber auch bei der außergerichtlichen Geltendmachung bzw. Abwehr von Ersatzansprüchen gegen den Freistaat Bayern. -
Die Generalstaatsanwaltschaft München nimmt darüber hinaus die Aufgaben der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Oberlandesgericht wahr. Diese Tätigkeit bezieht sich insbesondere auf:
- alle Revisionen, über die das Oberlandesgericht zu entscheiden hat
- Rechtsbeschwerden der Staatsanwaltschaften im Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Haftprüfungsverfahren
- alle Beschwerden gegen Entscheidungen der Landgerichte des Bezirks
- Anträge in sogenannten Klageerzwingungsverfahren
- die Überprüfung von strafverfahrensrechtlichen Verwaltungsakten (§ 23 EGGVG).
Siehe im Übrigen den Reiter "Bayrische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET)".
-
Im internationalen Rahmen werden länderübergreifende Ermittlungen seit 1998
unterstützt durch das Europäische Justizielle Netz (EJN) mit seinen
Kontaktstellen in allen Mitgliedsstaaten der EU und den
Beitrittskandidatenländern. Es handelt sich dabei um ein Netzwerk von
Kontaktstellen in den Justizbehörden dieser Länder zur wechselseitigen
Unterstützung in grenzüberschreitenden Strafverfahren. Die Kontaktstelle für
Bayern ist bei der Generalstaatsanwaltschaft München angesiedelt.Das EJN wird für die Unterstützung der Staatsanwaltschaften und Gerichte
bei Rechtshilfeersuchen sowie in Auslieferungsverfahren genutzt.Für eilige Vorgänge im Bereich der internationalen Zusammenarbeit besteht
ein 24/7 Bereitschaftsdienst. -
Die Zentralstelle wurde zum Zwecke einer konsequenten und effektiven Verfolgung von Straftaten mit terroristischen und extremistischen Bezügen gebildet. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern und umfasst u.a. folgende Aufgaben:
- Ermittlungsverfahren, die vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof gem. § 142a Abs. 2 und 4 GVG abgegeben werden
- Verfahren wegen § 89a bis § 89c StGB (u.a. Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung)
- Verfahren der politisch motivierten Kriminalität, soweit der Tat eine extremistische oder terroristische Motivation zugrunde liegt und ihr eine besondere Bedeutung zukommt
Die ZET ist justizintern zentraler Ansprechpartner für grundsätzliche, verfahrensunabhängige Fragestellungen aus den Bereichen Terrorismus- und Extremismusbekämpfung, sie koordiniert Ermittlungen mit anderen Dienststellen auf Landes- und Bundesebene sowie international und unterstützt die Aus- und Fortbildung der Mitarbeiter der bayerischen Staatsanwaltschaften im Bereich der Bekämpfung von extremistischen/terroristischen Straftaten. -
Die Zentralstelle befasst sich mit dem strafrechtlichen Jugendmedienschutz. Der in ihrer Bezeichnung angeführte Begriff der Schrift ist umfassend zu verstehen und erfasst z. B. auch das Internet. In Anpassung an die neuen Medientechnologien ist in den neuen Jugendschutzregelungen der Begriff Schrift durch die Bezeichnung Träger und Telemedien ersetzt worden. Die Zentralstelle ist für ganz Bayern zuständig, also nicht nur für die Staatsanwaltschaften im Oberlandesgerichtsbezirk München. Ihre Aufgaben lassen sich mit Koordination und Kooperation beschreiben.
Koordination
Für alle Staatsanwaltschaften in Bayern erfolgt eine einheitliche Bewertung von strafrechtlich relevanten Schriften. Es werden auch offene Rechtsfragen geklärt. Beides ist für die Gerichte nicht bindend. Bei unterschiedlichen Auffassungen besteht die Möglichkeit, auf dem Rechtmittelweg die Entscheidung des Revisionsgerichts herbeizuführen.
Kooperation
Jedes Bundesland hat eine derartige Einrichtung. Es versteht sich von selbst, dass die Meinung einer Zentralstelle für andere Bundesländer nicht verbindlich ist. Um gleichwohl auf der Ebene der Strafverfolgungsbehörden im Bundesgebiet eine einheitliche Rechtsanwendung zu gewährleisten, findet ein regelmäßiger Meinungsaustausch statt. Dabei werden auch andere Dienststellen wie die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien, Landesjugendämter, Landesmedienanstalten und die Kommission für Jugendmedienschutz eingebunden.
Arbeitsschwerpunkte:- Überprüfung gewaltgeprägter Computerspiele
- Überprüfungen im Bereich der sogenannten "Einfachen Pornographie"
- Kinderpornographie
-
Seit dem 9. Oktober 2018 besteht bei der Generalstaatsanwaltschaft München die Zentrale Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung in Bayern (ZKV BY).
Am 1. Juli 2017 ist das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft getreten. Die darin enthaltenen Neuregelungen erweitern den Anwendungsbereich der Einziehung von Einnahmen aus Straftaten sowie die Möglichkeiten der Entschädigung von Tatopfern noch im Strafvollstreckungsverfahren ganz erheblich. Die Zentrale Koordinierungsstelle Vermögensabschöpfung (ZKV BY) unterstützt die bayerischen Gerichte und Staatsanwaltschaften bei der Erfüllung des Ziels, die konsequente Einziehung von inkriminierten Vermögenswerten flächendeckend und nachhaltig als das zentrale Instrument zur effektiven Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Betäubungsmittelkriminalität und Wirtschaftskriminalität sowie zur Eindämmung der Finanzierung von terroristischen Tätern und Vereinigungen zu implementieren. Hierzu obliegen der ZKV BY insbesondere
• koordinierende Aufgaben einer Ansprechstelle für verfahrensübergreifende Fragestellungen,
• Unterstützung der Fortbildung im Bereich Vermögensabschöpfung in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz sowie
• die Beratung der Gerichte und Staatsanwaltschaften in komplexen verfahrensbezogenen Einzelfragen.
Die ZKV BY besteht derzeit aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt/einer Leitenden Oberstaatsanwältin als Abteilungsleiter/in sowie zwei Oberstaatsanwälten/Oberstaatsanwältinnen und einem/einer Rechtspfleger/in. Geleitet wird diese von Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Michael Hauck.
Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften
Es gibt keine an eine andere Staatsanwaltschaft abgegebenen (externen) Verfahren.
Zentralisiertes Verfahren
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.
Landesjustizkasse (LJK)