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Landgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 16/2022 vom 12. September 2022

Strafverfahren wegen Doppelmordes in Mistelbach – Eröffnung des Hauptverfahrens und Hinweise für Medienvertreter und Zuschauer

In dem Strafverfahren wegen Mordes an einem Arztehepaar im Januar 2022 hat die 1. Große Jugendkammer des Landgerichts Bayreuth mit Beschluss vom 2. September 2022 das Hauptverfahren gegen beide Angeklagte eröffnet und insgesamt 16 Hauptverhandlungstermine im Zeitraum vom 19. Oktober 2022 bis 16. Dezember 2022 anberaumt. 

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten Mord in zwei tateinheitlichen Fällen zur Last. Die Angeklagten, die zur Tatzeit seit mehreren Monaten ein Paar waren, sollen die Eltern der zur Tatzeit 16-jährigen Angeklagten aufgrund eines gemeinsamen Tatplanes aus Hass in der Nacht von 8. auf 9. Januar 2022 in deren Schlafzimmer im Familienanwesen in Mistelbach durch Messerstiche getötet haben. 

Beide Angeklagte befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft. 

Weitergehende Informationen zu Einzelheiten der den Angeklagten vorgeworfenen Tat können im Hinblick auf die schutzwürdigen Belange der Angeklagten und der Hinterbliebenen der Getöteten vor Verlesung der Anklageschrift nicht mitgeteilt werden.  

Die Hauptverhandlung findet vorbehaltlich anderslautender Beschlussfassung der Jugendkammer öffentlich statt. Eine anonymisierte Übersicht der bereits festgesetzten Hauptverhandlungstermine wird als Anlage zu dieser Pressemitteilung übersandt und auf der Homepage des Landgerichts Bayreuth in der Rubrik „Aktuelle Pressemitteilungen“ veröffentlicht. Aktualisierungen erfolgen grundsätzlich nicht. Im Falle wesentlicher den Verfahrensablauf betreffender Änderungen werden diese über künftige Pressemitteilungen kommuniziert. Vom Verlauf der Beweisaufnahme wird abhängen, ob bis zum 16. Dezember 2022 ein Urteil ergehen kann.

Aufgrund des zu erwartenden Interesses der Öffentlichkeit hat die Vorsitzende der 1. Großen Jugendkammer durch Verfügung vom 2. September 2022 gesonderte Anordnungen zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Durchführung der Hauptverhandlung getroffen. Diesbezüglich ist insbesondere hervorzuheben, dass der ausschließliche Zugang für Medienvertreter und Zuschauer über das Nebentreppenhaus des Gebäudeflügels Süd des Justizpalastes erfolgt. Für den Fall einer zwischenzeitlichen Verschärfung der Coronapandemie sind in der Sicherungsverfügung ebenfalls Regelungen vorgesehen. Eine Abschrift dieser Verfügung ist dieser Mitteilung als weitere Anlage angefügt.

Ein Akkreditierungsverfahren findet nicht statt. Im Falle von Engpässen der Kapazität des Sitzungssaales greifen die diesbezüglichen Anordnungen der Vorsitzenden der 1. Großen Jugendkammer in der Sicherungsverfügung vom 2. September 2022.

Für Medienvertreter wird im Souterrain des Justizpalastes an allen Verhandlungstagen ein Medienraum eingerichtet. Der Zugang zu diesem Raum erfolgt ebenfalls über das Nebentreppenhaus des Gebäudeflügels Süd.

Am ersten Verhandlungstag sowie am Tag einer Urteilsverkündung wird ein ausgewiesener Teilbereich des Parkplatzes im Innenhof des Justizpalastes einer Benutzung durch Übertragungswagen vorbehalten sein. Eine Nutzungsmöglichkeit kann gleichwohl nicht garantiert werden. Im Übrigen stehen Presseparkplätze vor dem Justizpalast nur in sehr eingeschränktem Umfang zur Verfügung.

Hinsichtlich des zulässigen Umfangs von Bild- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal sowie im Gerichtsgebäude und auf dem Gelände des Justizpalastes wird ausdrücklich auf die diesbezüglichen Anordnungen und Hinweise in der Sicherungsverfügung vom 2. September 2022 Bezug genommen und um deren Beachtung gebeten. 

Zur Klärung organisatorischer Detailfragen rund um den Prozessablauf wird für Pressevertreter am Freitag, 14.10.2022 um 10:00 Uhr im Sitzungssaal 2.004 (Schwurgerichtssaal) des Justizpalastes ein Briefing stattfinden. In diesem Rahmen wird auch eine kurze Einweisung in die Nutzung des Medienraumes erfolgen.   

  • Anhang
                   
                       Terminübersicht


Mittwoch         19. Oktober 2022, 10:00 Uhr

Donnerstag     20. Oktober 2022


Dienstag          25. Oktober 2022

Mittwoch         26. Oktober 2022

Freitag             28. Oktober 2022


Donnerstag     10. November 2022

Freitag             11. November 2022


Donnerstag     17. November 2022


Donnerstag      24. November 2022

Freitag              25. November 2022


Mittwoch          30. November 2022, 13:00 Uhr

Donnerstag       1. Dezember 2022


Mittwoch            7. Dezember 2022

Donnerstag        8. Dezember 2022


Mittwoch           14. Dezember 2022

Freitag               16. Dezember 2022


Die Hauptverhandlungstermine finden jeweils im Sitzungssaal 2.004 (Schwurgerichtssaal) im 2. OG des Justizpalastes Bayreuth, Wittelsbacherring 22, 95444 Bayreuth, statt und beginnen, soweit nicht anders angegeben, um 9:00 Uhr.