Pressemitteilung 5/2025 vom 16. Oktober 2025
Beginn des Hauptverfahrens und Hauptverhandlungstermin im Strafverfahren wegen sogenannter Verhinderungspflege
In dem Strafverfahren gegen eine Frau aus dem Landkreis Bayreuth wegen sogenannter Verhinderungspflege hat die 1. Strafkammer des Landgerichts Bayreuth nun Termin zur Hauptverhandlung für den 03.11.2025, 09:00, im Sitzungssaal 2.004 des Landgerichts Bayreuth bestimmt.
Die Anklage legt der Angeschuldigten zur Last, als selbstständige Pflegeberaterin im Zusammenwirken mit anderweitig beschuldigten Pflegekräften sogenannte Verhinderungspflegeleistungen (Fälle, in denen die eigentliche Pflegeperson z.B. wegen Krankheit verhindert ist und eine Ersatzpflegekraft zum Einsatz kommt) bei den Krankenkassen eingereicht zu haben, die tatsächlich nicht erbracht wurden. Außerdem soll sie gegenüber den Krankenkassen Besuche zur Pflegeberatung bei Versicherten abgerechnet haben, die tatsächlich nicht stattgefunden hatten.
Nach Anklage entstand durch die Taten ein Gesamtschaden von über 170.000 €. Der Großteil der Tatvorwürfe bewegt sich zwischen den Jahren 2016 bis 2020.
Weitere Hauptverhandlungstermine wurden bislang nicht bestimmt.
(Aktenzeichen: 1 KLs 260 Js 4995/20)