Pressemitteilung 1 vom 15.02.2023
Urteil gegen früheren Bankvorstand der VR-Bank Emtmannsberg rechtskräftig
Mit Urteil vom 25.01.2023 verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hof vom 17.05.2022. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Der Angeklagte war mit vorgenanntem Urteil wegen Untreue in 31 Fällen, Urkundenfälschung und unrichtiger Darstellung eines Jahresabschlusses zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Er hatte einen wirtschaftlichen Schaden von über zwei Millionen Euro verursacht, wovon er erhebliche Teile sich und ihm nahestehenden Personen zukommen ließ. Seine Taten beging er teils durch Buchungen tatsächlich nicht existenter Geldbewegungen, teils durch Entnahme von Bargeldbeträgen. Diese Vorgänge verschleierte er durch gezielte Umgehung der internen Kontrollmechanismen der Bank.
Gegen das Urteil vom 17.05.2022 hatte der Angeklagte Revision eingelegt, welche nunmehr erfolglos blieb.