Landgericht Hof
Hinweise zum Justizbetrieb im Zusammengang mit Corona
Zur Reduzierung von Ansteckungsrisiken ist es ratsam, auch in Justizgebäuden Hygieneregeln zu beachten:
- Beim Betreten des Gebäudes, auf den Verkehrsflächen (Flure, Lichthöfe, Toiletten usw.) und beim Betreten von Sitzungssälen und Diensträumen kann eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
- Es wird empfohlen, sich an den aufgestellten Hygienespendern die Hände zu desinfizieren und im Gebäude zwischen allen Personen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten.
- In den Sitzungssälen entscheiden die Vorsitzenden in richterlicher Unabhängigkeit, ob und in welchem Umfang eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen oder abgenommen werden muss.
Reiner Chwoyka, Präsident des Landgerichts
Behördenleitung
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